Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 02.05.2017

1.    Beschluss zur Umsetzungs- und Untersuchungsplanung der Maßnahmen I und III zum Verkehrsentwicklungsplan / Mobilitätskonzept 2030

Der Gemeinderat hat den Verkehrsentwicklungsplan/das Mobilitätskonzept 2030 und eine Maßnahmenpriorisierung beschlossen. Die Verwaltung hat die Finanzierung der Maßnahmen aus Kategorie I (sinnvolle Maßnahmen, Umsetzung bis 2020) überprüft und schlägt mit einem Umsetzungsplan die Aufgliederung in die Haushaltsjahre 2017-2020 vor. Die Maßnahmen der Kategorie III (Maßnahmen zur vertiefenden Prüfung) wurden in einem Untersuchungsplan auf die folgenden Haushaltsjahre verteilt.
Das weitere Vorgehen erfolgt gemäß des vorgestellten Umsetzungs- und Untersuchungsplans. Nach dem umfangreichen öffentlichen Beteiligungsprozess kommt das Thema Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept 2013 als Gesamtes vorerst nicht mehr in die Gremien, erst wenn für einzelne Maßnahmen Gremienbeschlüsse (Baubeschlüsse, Vergabevorschläge etc.) erforderlich werden. Es ist vorgesehen, einen jährlichen Sachstandsbericht den Gremien zur Kenntnis vorzulegen. Die Beratung über die terminliche und finanzielle Umsetzung der Maßnahmen aus Kategorie II (sinnvolle Maßnahmen, Umsetzung ab 2020) erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt. Da es sich nicht um einen Baubeschluss handelt, entstehen keine direkten finanziellen Auswirkungen. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in der Haushaltsplanung berücksichtigt.
Im Rahmen der Diskussion im Ortschaftsrat wurde der Ausbau des Radwegenetzes als wichtiges Projekt genannt. Nicht nur die Schättere-Trasse, auch weitere Radwege, z.B. in Richtung Oberkochen und Königsbronn sowie über die Landesgrenzen hinweg in Richtung Bayern sollen die zur Attraktivität des Härtsfeldes beitragen. Angeregt wurde die Beleuchtung des Verbindungsweges zwischen Affalterwang und Waldhausen. Zwar werden nach einem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats derartige Wege im Außenbereich nicht beleuchtet, aber man behält das Thema im Hinterkopf, zumal die LED- und Solartechnik wesentlich günstiger ist als herkömmliche Beleuchtungen. Ein langersehntes Projekt ist der für 2018 terminierte Bau der Nordumfahrung Ebnat. Weitere angeregte Maßnahmen sind die Absenkung von hohen Bordsteinen, z.B. beim Samariterstift sowie ein „Mitfahrbänkle“.  
Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat einstimmig bei 1 Enthaltung folgenden Beschluss: Der Umsetzungsplan der Maßnahmen Kategorie I zum Verkehrsentwicklungsplan/Mobilitätskonzept 2030 (Anlage 1) wird beschlossen.
Dem Untersuchungsplan zur weiteren zeitlichen Aufteilung der Kategorie III
(Anlage 2) wird zugestimmt.

2.    Baubeschluss zum Ausbau der Schättere-Trasse mit Umfahrung des Tunnels von der Tallage auf das Vordere Härtsfeld (Unterkochen-Ebnat)

Ziel ist es, mit dem Fahrrad von der Tallage auf das Vordere Härtsfeld zu gelangen. Diese nach Möglichkeit weitestgehend familienfreundliche Radwegeverbindung zwischen Unterkochen und Ebnat bzw. Waldhausen ist bis heute nicht gegeben. Der bisherige Trassenverlauf erstreckt sich neben verschiedenen nicht ausreichend ausgeschilderten Waldwegen auch auf die schmale Kreisstraße K 3291. Diese Route über die K 3291 ist auch im Zuge des touristischen Kocher-Jagst-Radwegs entsprechend ausgeschildert. Die Schättere-Trasse, als Radwegeverbindung von Unterkochen auf das Vordere Härtsfeld, ist zudem im Zielnetz des Landes Baden-Württemberg enthalten. Deshalb ist die Trasse in einem Förderprogramm aufgenommen worden. Die besondere Problematik des Themas ist in der schwierigen Topografie begründet. Eine augenscheinlich einfache Trassenführung ist nicht gegeben. Durch den verhältnismäßig großen zu überwindenden Höhenunterschied ist die Wahl in einer kürzeren und steileren Trasse oder in einer flacheren und längeren Strecke gegeben. Mit der idealen Radwegeverbindung, abseits der Hauptverkehrsachsen auf der ehemaligen Schättere-Trasse, ist auch die Führung durch den alten Eisenbahntunnel verbunden, der heute zahlreichen Fledermäusen und -arten Unterschlupf bietet und bei einer Öffnung ökologisch nicht auszugleichen ist. Eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, diesen Tunnel zu öffnen, ist nicht zu erwarten. In Kenntnis dieser bei einem Ortstermin am 14.08.2012 von Naturschutzvertretern nochmals bestätigten Tatsache hat das Grünflächen- und Umweltamt bereits 2012 verschiedene
Alternativtrassen hinsichtlich Steigungsverhältnissen und Trassenführungen untersucht. In Zusammenarbeit der Ämter Tiefbauamt und Grünflächen- und Umweltamt wurden diese Varianten dann im Frühjahr 2015 unter weiteren Gesichtspunkten wie Ausbauzustand, ökologische und wirtschaftliche
Belange etc. detaillierter betrachtet. In einem gemeinsamen Termin von Herrn EBM Steidle und den Ortsvorstehern Frau Matzik, Herrn Gentner und Herrn Traub wurde die Variante mit Umfahrung des Tunnels bevorzugt. Nach dem Viadukt beginnt die Umfahrung des Tunnels mit einer mäßigen Steigung von rund 8,1 %. Dieser Abschnitt bietet einen einigermaßen guten Radkomfort, auch für Freizeitradler. Auf dieser Umfahrung (ehemaliger Maschinenweg) ist eine Ertüchtigung vorzusehen. Anschließend führt dieser Radweg über einen bestehenden und gut zu befahrenden
Waldweg (Alternative 1) auf die K 3291. Die Alternative 2 führt den Radfahrer parallel und abseits der Straße über einen derzeitigen Grasweg zur K 3291. Als Alternative 3 ist eine bestehende Radwegeverbindung zum Vierwegzeiger im beiliegenden Lagenplan dargestellt. Die gesamte Trassenlänge des Radweges beträgt ca. 6,10 Kilometer.
Die vorhandene Schättere-Trasse wird von der Alte Heidenheimer Straße bis zum Wanderparkplatz auf ca. 2,50 m ausgebaut. Der bestehende Asphaltweg vom Wanderparkplatz über das Viadukt wird auf 2,50 m mit einem Schotterbelag verbreitert. Als Umfahrung des Tunnels wird der forstwirtschaftliche Rückeweg mit Schotter und Splitt ertüchtigt. Im Anschluss erfolgt der Ausbau eines forstwirtschaftlichen
Rückewegs (Grasweg) auf ca. 2,50 m, außerhalb des FFH-Gebiets (Flora, Fauna, Habitat).
Fast die gesamte Trassenführung befindet sich auf dem Gelände des Staatsforstes des Landes Baden-Württemberg. Mit dem Staatsforst ist ein Gestattungsvertrag über den Ausbau und die Unterhaltung der Schättere-Trasse mit Umfahrung des Tunnels zu treffen. Außerdem ist die am 21.12.2016 beim Landratsamt beauftragte Vorprüfung für das für das FFH-Gebiet mit der Naturschutzbehörde aufgrund von deren Nachforderungen bezüglich Artenschutzbelangen und Sicherheitsaspekten im Waldrefugium detaillierter abzustimmen. Diese Abstimmung wird gerade in Zusammenarbeit mit dem Grünflächen- und Umweltamt erstellt. Es werden die geforderten Stellungnahmen externer Stellen eingeholt und Korrekturen an
den bei der Unteren Forstbehörde zur Durchführung einer FFH-Vorprüfung eingereichten Unterlagen vom Grünflächen- und Umweltamt ergänzt und an das Landratsamt nachgereicht. Die FFH-Vorprüfung umfasst dann auch die Beurteilung Vögel / Fledermausschutz und eine Mooskartierung. Es erfolgt die Aufnahme von Großbäumen hinsichtlich auf Sicherheitsaspekte und Artenschutzbelange.
Mit Vorliegen des Gestattungsvertrages und der Vorprüfung kann mit dem Bau begonnen werden. Das Ziel ist im September 2017, nach Ende der Vogelbrutzeit zu beginnen. Im Zuge des Beschilderungskonzeptes der Stadt Aalen wird die Schättere-Trasse über die Himmlinger Steige, Kellersteige und ein Fußweg zum Viadukt in das Ortszentrum nach Unterkochen neu ausgeschildert. Außerdem ist vorgesehen, eine Weiterführung über Waldhausen und Ebnat zu realisieren. Die jährlichen Folgekosten (Sachkosten und Abschreibungen) werden ca. 9.300 € betragen. Die gesamten Kosten belaufen sich auf ca. 150.000 €. Die Programmaufnahme für den Bau des Radweges erfolgte beim Regierungspräsidium Stuttgart Ende März 2017. Vor Baubeginn muss der Bewilligungsbescheid vorliegen. Es wird mit einem positiven Bescheid vor einem möglichen Baubeginn im September 2017 gerechnet. Die Kostenbeteiligung des Regierungspräsidiums beträgt bei Bewilligung 50 % der förderfähigen Bruttoherstellungskosten.

Erneut wurde eine Öffnung des Tunnels ins Gespräch gebracht, wodurch die zu überwindende Steigung von 8% beim Umfahren vermieden werden könnte. Eine Teilöffnung des Tunnels ist nur dann denkbar, wenn ein noch zu erstellendes Gurtachten ergibt, dass keine klimatische Änderung im Tunnel hinsichtlich der Fledermauspopulation eintreten kann. Vorgeschlagen wurde eine Verbreiterung des Weges mittels Asphalt, aus finanziellen und ökologischen Gründen soll die Ausführung aber mit Mineralbeton, der gut zusammenhaltende Bestandteile enthält, erfolgen.
Seitens der Verwaltung wurde vor einer Ablehnung der Schättere-Trasse gewarnt, da bei einer fehlenden Radwegeverbindung von Ebnat ins Tal u.U. die Forderung einer parallelen Radwegeanlegung im Zusammenhang mit der im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltenen B 29a – Ebnater Steige - aufkommen könnte, dies könnte eine Verzögerung der Maßnahme zur Folge haben. Unverständnis herrschte im Rat über die ablehnende Haltung des Ortschaftsrates Unterkochen, der 2015  den Grundsatzbeschluss zum Ausbau der Schättere-Trasse gefasst hatte. Es wurden Zweifel hinsichtlich eines guten Miteinanders von Fußgängern und Radfahrern auf der Trasse geäußert, andere Gremiumsmitglieder gehen von einer einvernehmlichen gemeinsamen Nutzung bei gegenseitiger Rücksichtnahme aus.

Der Ortschaftsrat empfahl dem Technischen Ausschuss des Gemeinderats mit 7 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich folgenden Beschluss:

1. Der Ausbau der Schättere-Trasse zum Radweg mit Umfahrung des Tunnels von der
Tallage auf das Vordere Härtsfeld wird, wie in der Sitzungsvorlage dargestellt, durchgeführt.
2. Die Finanzierung der Kosten in Höhe von ca. 150.000 € erfolgt über die Investitionsnummer I 660101 (Ausbau von Geh- und Radwegen).
3. Die Planung wird vom Tiefbauamt durchgeführt. Die Ausführung erfolgt unterjährig
vom Bau- und Grünflächenbetrieb der Stadt Aalen. Die notwendige Ertüchtigung der
Umfahrung des Tunnels wird von einem forstlich zertifizierten Betrieb, in Abstimmung
mit dem Landratsamt Ostalbkreis, ausgeführt. Das Erhöhen des Geländers erfolgt in Abstimmung mit dem Denkmalschutz.

3.    Sachstandsbericht zum Baugebiet Krautgarten / Birkenmahd in Aalen-Ebnat

Die Verwaltung hat 3 Varianten eines städtebaulichen Konzepts für die Bebauung des Baugebiets Krautgarten / Birkenmahd präsentiert, da das ursprüngliche Konzept nicht mehr zur Gebietsabgrenzung passte. Das Büro LKP wurde mit den Entwürfen beauftragt. Noch sind die Grunderwerbsgespräche nicht abgeschlossen, das Gutachten zum vom Gewerbegebiet ausgehenden Lärm liegt noch nicht vor.

Variante 1 bietet Platz für 60 – 80 Wohneinheiten. Es sind sowohl Einfamilien- als auch Mehrfamilienhäuser geplant. Die Erschließungsstruktur des vorhandenen Gebietes wurde aufgegriffen, indem die Straßen verlängert wurden. Die mittlere Straßenverbindung weist einen Knick auf, wodurch Erschließungsfläche eingespart wird. Das bisherige strenge Raster wird durch eine Straßenrundung aufgebrochen, die an das bestehende Verkehrsnetz mit einem kleinen Kreisverkehr angeschlossen ist. Ein zweiter Bauabschnitt wäre möglich, wenn ein privates Grundstück noch erworben werden könnte, dies ist aber unwahrscheinlich. In einem nordöstlichen Bereich könnten diejenigen, die ihre Krautgärten behalten möchten, entsprechende Flächen dafür erhalten. Auch eine Fläche für Ausgleichsmaßnahmen ist vorgesehen. Zum ESC-Gelände hin könnte das Baugebiet eingegrünt werden. Ein Grundstücksstreifen zwischen dem Baugebiet und dem Krautgartenweg ist weitgehend freigehalten. Diese Krautgärten sind bisher nicht im Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans beinhaltet. Bei dieser Variante werden diese nicht in die Bebauung einbezogen. Das angrenzende Gewerbegebiet bringt eine gewisse Verlärmung mit sich. Bei dem erwarteten Lärmgutachten wird all das, was in einem Gewerbegebiet an Nutzung zulässig ist, in Sachen Lärm berücksichtigt. Der Gutachter wird auch eine modifizierte Alternativberechnung durchführen, da die jetzigen Gewerbebetriebe die zulässige Nutzung bezogen auf dem Lärm nicht ausschöpfen. Es ist nicht auszuschließen, dass bei entsprechendem Ergebnis diese Parzellen nicht doch in das Bebauungsgebiet mit einbezogen werden. Eine andere Möglichkeit zur Einhaltung der Grenzwerte stellt ein Lärmschutz dar. Der Verkehr auf dem Krautgartenweg stellt auch eine Lärmbelastung dar, in dessen unmittelbaren Bereich die Lärmwerte etwas überschritten werden könnten.

Bei Variante 2 wurde die gesamte Fläche bis zum Krautgartenweg überplant. Die Rasterstruktur wurde fortgeführt, es ist aber keine Straßenrundung wie in Variante 1 vorhanden. Auf weitere Querverbindungen wird verzichtet, da der Krautgartenweg der Erschließung dient. Eine Querverbindung in Nord-Süd-Richtung ist als Fußwegeverbindung gedacht. Es ist ein etwas größerer Anteil an Mehrfamilienwohnhausbau vorgesehen, allerdings nicht so stark nach Süden konzentriert. Krautgärten sind auch hier im nordöstlichen Bereich platziert. Eine Lärmschutzwand wäre direkt am Gewerbegebiet hinter dem Spielplatzbereich denkbar. Es können 90 – 110 Wohneinheiten verwirklicht werden Diese Variante hat aber den schlechtesten Erschließungskoeffizienten.

Durch Variante 3 könnten 80 – 100 Wohneinheiten entstehen. Bei dieser Variante ist ein Lärmschutz direkt am Krautgartenweg geplant, wodurch etwas Baufläche verloren geht. Trotzdem könnte man die Hälfte der Parzellenreihe am Krautgartenweg für Gebäude nutzen und hätte einen Flächengewinn. Die Erschließungsstruktur stelle eine Mischung aus den Varianten 1 und 2 dar, mit kleiner Straßenrundung. Auch hier sind Mehrfamilienwohnhäuser angedacht. Es sind zwei Nord-Süd-Straßen geplant.

Alle drei Varianten würden sich auch kombinieren lassen, aus verschiedenen Elementen könnte eine Wunschvariante konzipiert werden. Viele Faktoren sind noch offen. Die Bauplatzgrößen würden bei allen Varianten zwischen 520 m² und 560 m² für Einzelhäuser betragen. Die Nutzung der Tauschflächen ist abhängig von den Festsetzungen des Bebauungsplans, die Grundstückseigentümer sollten darauf hingewiesen werden. Im Ortschaftsrat wurde im Rahmen der Diskussion angeregt, den Krautgartenweg, auf dem viel Verkehr herrschen wird, mit einer Verschwenkung zu versehen, da sich dieser positiv auf das Verkehrsverhalten auswirken würde. Die noch nicht angesprochenen Grundstückseigentümer der am Krautgartenweg gelegenen Parzellen, die noch nicht Bestandteil des Bebauungsplangebiets sind, sollten informiert werden, ob ihre Grundstücke seitens der Stadt aufgekauft werden sollen. Zunächst muss aber eine Festlegung auf eine Variante stattfinden, um zu klären, ob diese Flächen benötigt werden.

Von den insgesamt 100 Grundstücken im Bebauungsplangebiet wurden 60 von der Stadt Aalen erworben. Mit 18 Eigentümern wird eine Einigung im Wege des Umlegungsverfahrens erzielt. Sie bringen Flächen ein und erhalten dann u.U. eine Baufläche oder einen Krautgarten. 2 Eigentümer möchten einen Holzlagerplatz erhalten, 3 Krautgärten sollen an anderer Stelle im Gebiet erhalten werden. Diese Flächenplanung wird nun im Gebiet erfolgen. Mit den Eigentümern, mit denen keine Einigung erzielt werden kann, wird man in das Umlegungsverfahren gehen, es handelt sich um 9 – 10 Grundstücksbesitzer. Man bemüht sich um einen freiwilligen Ankauf der Grundstücke. Ein Bürger kann sich gegen dieses Verfahren nicht wehren. Es handelt sich um keine Enteignung, jeder Bürger erhält ein gleichwertiges Grundstück mit gleichem Wert, nur nicht an der gleichen Stelle. Das Eigentum wird erhalten, es verschiebt sich nur räumlich. Das Umlegungsverfahren wird erst mit der Rechtskraft des Bebauungsplans abgeschlossen werden.

4.    Planung für den Kinderspielplatz im Baugebiet "Krautgärten-Birkenmahd" in Aalen-Ebnat

Im Bebauungsplan Nr. 34-01/2 ist auf dem Flurstück Nr. 2669 im Baugebiet „Gewerbegebiet- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“ eine Fläche für landschaftspflegerische Maßnahmen (M1) festgesetzt. Auf dieser Fläche soll auf ca. 3.200 m² ein öffentlicher Spielplatz angelegt werden. In Abstimmung mit Herrn Ortsvorsteher Traub wurde am 23.03.2017 – nach vorheriger Einladung an alle Ebnater Haushalte, ein Vorstellungstermin in der Jurahalle in Aalen-Ebnat durchgeführt, an dem zahlreiche Anwohner, Eltern und Kinder teilnahmen. Dabei wurde eine erste Entwurfsplanung des Grünflächen- und Umweltamtes vorgestellt und intensiv mit den Anwesenden diskutiert. Die Planung mit der Konzeption eines Abenteuerspielplatzes fand von der überwiegenden Mehrheit der Anwesenden allgemein Zustimmung bezüglich der geplanten verschiedenen Spielangebote und –einrichtungen. Anregungen nach speziellen Spielgeräten für Mädchen wurden in die Planung übernommen. Das nahezu ebene, ca. 120 m lange und im Mittel 25,5 m breite, in Nord-Süd-Richtung ausgelegte Grundstück wird in den Randbereichen der Spielfläche, hauptsächlich zum Krautgartenweg und den bereits bebauten angrenzenden Wohngrundstücken im südlichen Bereich des Spielplatzes hin mit dem beim Aushub der Fallschutzflächen anfallenden Bodenmaterial auf der Fläche der Pflanzflächen leicht modelliert und durch kleine Erdwalle optisch abgeschirmt. Der vorhandene Baumbestand auf der Ausgleichsfläche M3 entlang des Krautgartenwegs wird durch weitere Obstbaum- und Strauchpflanzungen ergänzt. In diesem Randbereich des Spielplatzes, entlang des Krautgartenwegs, ist ebenfalls linear ein Fitnessparcours für Senioren mit drei entsprechenden Geräten angeordnet. Die gesamte östliche Seite der Spielplatzfläche ist durch eine mit Bäumen und Sträuchern überstandene Ausgleichsfläche begrenzt (M3). Im Norden schließt hinter einem Weg eine Fläche mit einem Regenrückhaltebecken, einem Schuppen und dem Jugendclub Ebnat an.
Aus Gründen der Lärmminimierung wird angrenzend an die vorhandene Bebauung im südlichen Spielplatzbereich der etwas ruhigere Mutter–Kind-Spielbereich angeordnet. Hier finden Kleinkinder Spielmöglichkeiten. Im mittleren Spielplatzbereich wird die große Abenteuerspielanlage die älteren Kinder zu unterschiedlichsten und vielfältigsten Bewegungs- und Kletterspielen anregen.
Eine Doppelschaukel und ein 3er-Reck ergänzen das vielfältige Bewegungsangebot.
Im nördlichen Bereich der Spielplatzfläche, angrenzend an das dort vorhandene Jugendhaus ist die Anlage eines Bolzplatzes mit zwei Toren und jeweils einem Ballfangzaun dahinter geplant. Das Spielfeld ist zum Krautgartenweg durch mehrere leichte Aufschüttungen mit Strauch- und Baumpflanzungen innerhalb der angrenzenden Ausgleichsfläche abgeschirmt. Ein überdachter Jugendtreff bildet den Abschluss der Spielplatzfläche und kann als Zuschauertribüne oder Treffpunkt für die älteren Kinder dienen. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 90.000 € brutto, die jährlichen Folgekosten auf 10.000 €.
Die Arbeiten sollen schnellstmöglich nach erfolgtem Baubeschluss und Baugenehmigung öffentlich ausgeschrieben werden, so dass die Fertigstellung des Spielplatzes, inklusive der Bepflanzung, im Herbst 2017 erfolgen kann. Für den Spielplatz ist eine Baugenehmigung erforderlich. Das entsprechende Baugenehmigungsverfahren wird parallel zur weiteren Planung betrieben.

Der Ortschaftsrat stimmte der Planung einvernehmlich mit folgendem Beratungsergebnis zu: Das Gremium legt auf einen Abschirmungsbereich Wert, auf das Spielgerät Jugendtreff kann verzichtet werden, ein netzartiger Ballfang ist gewünscht.

5.    Information und Diskussion zum Thema Bäderlandschaft Aalen, hier: Lehrschwimmbecken Aalen-Ebnat

Der Tagesordnungspunkt wurde abgesetzt.

6.    Bekanntgaben und Anfragen

Die Ebnater Jagdbögen wurden zum 01.04.2017 für 9 Jahre neu verpachtet.

Das Jahresgespräch der Stadt Aalen mit dem Regierungspräsidium Stuttgart bezüglich der B 29a / Nordumfahrung Ebnat findet am 13.07.2017 statt.

Der Ausbau der Münzstraße erfolgte auf den dem städtischen Tiefbauamt bekannten Grundstücksgrenzen und städtischen Flächen, vorhandene Ausbuchtungen konnten nicht begradigt werden.

Die Sanierung des Schulhofs der Gartenschule Ebnat wird unabhängig vom Beschluss des Ortschaftsrates auf favorisierte Anlegung eines Kunstrasenplatzes auf dem alten Sportplatz durchgeführt. Das bauausführende Amt wurde zwar darauf hingewiesen, die Schulhofplanung wurde aber nicht geändert. Im Bedarfsfall muss die Schulhofgestaltung entsprechend angepasst werden.  

Eine Anfrage betraf den Stand der Hochwasserprävention seitens des städtischen Tiefbauamtes. Momentan wird noch auf das Ergebnis der ermittelten Höhenverhältnisse gewartet.

Auf einen defekten Schacht in der Unterkochener Straße wurde hingewiesen. Das städtische Tiefbauamt überprüft derzeit alle Schächte, da viele eine Elefantenhaut aufweisen und tief sitzen, um den Handlungsbedarf insgesamt festzustellen und abzuarbeiten.

Die Ebnater Feldwege wurden hinsichtlich des Instandsetzungsbedarfs begutachtet, ein Termin für die Sanierungen steht noch nicht fest.

Auf die Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit im Bereich der Jurastraße wegen dort häufiger haltender Lkw’s wurde hingewiesen  

 

© Stadt Aalen, 17.05.2017