Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 02. März 2011

$(text:b:1. Mündlicher Bericht zum Stand der Nordumfahrung Ebnat)$ Ursprünglich ging man davon aus, dass 2010 die Planung der Trasse der Nordumfahrung erarbeitet ist und 2011 das Bebauungsplanverfahren beginnt. Die Nordumfahrung befindet sich im vordringlichen Bedarf des Landes bis 2014 in Sachen Straßenbau. Die Kosten für die zwei Kilometer lange Nordumfahrung werden auf 4,4 Millionen € geschätzt, wobei das Regierungspräsidium ein tägliches Verkehrsaufkommen von 9.000 Fahrzeugen sowohl für die Nordumfahrung als auch für den Albaufstieg anführt, während Ortsvorsteher Traub anderslautendes Zahlenmaterial von mittlerweile 13.000 bis 15.000 Fahrzeugen vorliegt. Noch liegt allerdings keine konkrete Planung vor, das Regierungspräsidium rechnet mittlerweile erst frühestens 2012 mit einem Gesamtkonzeptentwurf A7/B19. Der Albaufstieg (5 km lang, 19,2 Millionen € geschätzte Kosten) sei derzeit auf Grund von FFH-Gebieten nicht realisierbar. Geplant ist eine Abstimmung hinsichtlich der Nordumfahrung zwischen Regierungspräsidium und Stadt Aalen. Der Ortschaftsrat kritisierte die Verzögerung seitens des Regierungspräsidiums und verwies auf den Beschluss des Gemeinderats, dass die Trasse auf der L 1084 verbleiben soll. Wichtig ist eine Terminkontrolle und mehr Transparenz sowie die Nennung von Verantwortlichen. Im April findet im Regierungspräsidium ein Gespräch zur Nordumfahrung Ebnat statt, an dem auch Ortsvorsteher Traub teilnehmen wird. Die Nordumfahrung soll mit Nachdruck eingefordert werden. $(text:b:2. Beschluss zur Fortführung der Bebauung im Bereich Krautgarten / Birkenmahd – Einleitung des Bebauungsplanverfahrens)$ Nachdem in Aalen-Ebnat keine städtischen Bauplätze mehr zur Verfügung stehen, ist die Fortführung der Bebauung im Bereich Krautgarten / Birkenmahd unerlässlich. Das Baugebiet Krautgarten / Birkenmahd war in der Ursprungsform mit über 50 Bauplätzen angedacht. Aufgrund der Weigerung von Grundstückseigentümern, ihre Flächen einzubringen, konnte nur ein kleinerer Teil der Wohnbebauung umgesetzt werden. In diesem Bereich konnten alle 23 städtischen Bauplätze in kürzester Zeit verkauft werden. In Anbetracht der regen Bautätigkeit wurde im Ortschaftsrat in den vergangenen Jahren immer wieder vehement gefordert, die Wohnentwicklung fortzuführen. Es wurde vorgeschlagen, parallel die innerörtliche Bebauung nördlich der Graf-Hartmann-Straße und im noch verbleibenden Bereich Krautgarten / Birkenmahd voranzubringen. Es war schon frühzeitig abzusehen, dass mit dem Baugebiet nördlich der Graf-Hartmann-Straße, dessen Flächen sich fast ausschließlich in Privatbesitz befinden, die große Nachfrage nach Wohnbaulandflächen in Aalen-Ebnat nicht befriedigt werden kann. Seitens des Herrn Oberbürgermeisters wurde zugesagt, dass nach dem Verkauf der Hälfte der Bauplätze des Baugebiets Krautgarten / Birkenmahd dessen Fortführung in die Wege geleitet wird. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat der Stadt Aalen einstimmig die Fortführung der Wohnbebauung im Bereich Krautgarten / Birkenmahd sowie die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens in der ersten Jahreshälfte 2011. $(text:b:3. Neuorganisation der Ortschaftsverwaltungen)$ Die Einrichtung von Ortschaftsverwaltungen erfolgte im Rahmen der kommunalen Gebietsreform in den Jahren 1972 bis 1975. Die Stadt Aalen ist eine Flächenstadt mit über 146 km² Fläche. Sie hat acht Ortschaften und zwar Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Unterrombach, Waldhausen und Wasseralfingen. Die Stadtverwaltung ist in diesen Ortschaften mit einer Ortschaftsverwaltung präsent. Im Rahmen einer Haushaltsstrukturdebatte im Gemeinderat mit einer Beschlusslage am 20. Mai 2010 gab es Vorschläge zur Reduzierung der Öffnungszeiten der Ortschaftsverwaltungen, ggf. Bündelung in den Ortschaften Härtsfeld, Welland, Wasseralfingen und Hofen, bis hin zu einem Antrag zur Auflösung der Ortschaftsverwaltungen. Die Anträge zu einer möglichen Veränderung der Ortschaftsverwaltungen sind eine wichtige Angelegenheit im Sinne von § 70 Gemeindeordnung, zu welcher der Ortschaftsrat zu hören ist. Er hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen. Die Stadtverwaltung Aalen hat in Ergänzung dieser Anträge Vorschläge zur Neuorganisation der Ortschaftsverwaltung erarbeitet. Die Verwaltung ist der Auffassung, das Beratungs- und Informationsangebot in den Stadtbezirken Dewangen, Ebnat, Fachsenfeld, Hofen, Unterkochen, Waldhausen und Wasseralfingen auch künftig aufrecht zu erhalten, dies allerdings in abgeänderter und reduzierter Weise. Nach Ansicht der Stadtverwaltung würde z.B. in Ebnat ein Besprechungsraum/Beratungsbüro mit Wartebereich ausreichen, außerdem würde die Ortschaftsverwaltung in Ebnat in die Ortsmitte gehören. Das Personal auf dem Härtsfeld soll von bisher 3 Personalstellen - Ebnat und Waldhausen wurde zusammengerechnet – auf 2 Personalstellen reduziert werden. Insgesamt soll in den Stadtbezirksrathäusern das Personal von bisher 17,6 auf 11,1 Personalstellen reduziert werden. Außerdem sollen die Öffnungszeiten des Ebnater Rathauses von bisher 16,25 Stunden auf 8 Stunden an maximal zwei bis drei Halbtagen reduziert werden. Es wurde keine Aussage darüber gemacht, welche Aufgaben dabei weiterhin vor Ort erledigt werden sollen. Scharf kritisiert wurde seitens des Ortschaftsrates die Abwesenheit von Oberbürgermeister Gerlach als Entscheidungs- und Vollzugsorgan in Sachen Öffnungszeiten der Rathäuser in den Stadtbezirken. Verwiesen wurde auf den Wahlprospekt von Oberbürgermeister Gerlach aus dem Jahr 2005, in dem er als Kandidat versprach, die Stadtverwaltung zu einem ausgezeichneten Dienstleister ausbauen zu wollen. Es war die Rede von bürgernahem Verwaltungshandeln und von einer Erreichbarkeit auf kurzen Wegen. Noch im Juni habe der Oberbürgermeister betont, dass er den Service in den Stadtbezirken nicht wegnehmen wolle. Bürgermeister Fehrenbacher verteidigte Oberbürgermeister Gerlach, der Gesprächsbereitschaft gegenüber den Ortsvorstehern signalisiert habe, dessen Angebot aber deutlich abgelehnt worden sei. Die Vorschläge aus dem Gemeinderat und der Stadtverwaltung sind nach Meinung des Ebnater Ortschaftsrates nicht im Geist der Eingemeindungsverträge und stehen konträr zu einer bürgernahen Verwaltung. Die erneute Reduzierung der Öffnungszeiten des Ebnater Rathauses stelle eine Schließung in Etappen dar, ein Sterben der Ortschaftsverwaltungen in Raten. Auf die Fürsorgepflicht der Stadt als öffentlicher Arbeitgeber gegenüber den Mitarbeitern wurde verwiesen, deren Arbeit in Frage gestellt würde. Das Gremium war sich einig, dass die Bürgernähe und Bürgerfreundlichkeit aufs Spiel gesetzt wird. Der Unmut in der Bevölkerung wachse täglich. Die Stadtverwaltung verwies auf die Vorgabe des Regierungspräsidiums, eigene Einnahmen für einen genehmigungsfähigen Haushalt auszuschöpfen. Durch die Neuorganisation der Ortschaftsverwaltungen könnten 300.000 € eingespart werden, wobei Kündigungen ausgeschlossen werden, mittelfristige Umsetzungen auf freiwerdende Stellen in der Stadtverwaltzungen sind vorgesehen. Das Organisations- und Direktionsrecht liegt beim Oberbürgermeister. Ziel ist ein Konsens mit den Stadtbezirken. Im übrigen seien in den Eingemeindungsverträgen nur die Ortschaftsverwaltungen an sich garantiert, nicht jedoch deren Ausgestaltung. Im Ortschaftsrat wurde das Einsparpotential angezweifelt, da die Arbeit, auch wenn sie nicht Ebnat erledigt würde, trotzdem anfalle. Ortsvorsteher Traub verwies auf die Absicht, Klage beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zur Abklärung des Eingemeindungsvertrags einzureichen, falls beschlossen werden sollte, die Öffnungszeiten des Ebnater Rathauses zu reduzieren. Bürgermeister Fehrenbacher stellte klar, dass der Oberbürgermeister zwar das Direktionsrecht habe, er gehe aber davon aus, dass dieser davon keinen Gebrauch machen wird, bevor nicht alles juristisch geklärt sei. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat lehnte einstimmig den Beschlussantrag aus dem Gemeinderat ab (Die Ortschaftsverwaltungen werden abgeschafft, dafür wird ein Beratungstag der Stadtverwaltung in den Ortschaften eingerichtet gemeinsam mit Ortsvorsteher und Ansprechpartner aus der Verwaltung. Je Ortschaft an einem Tag pro Woche. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat beschloss einstimmig Beschlussvorschlag Nr. 2.1 der Stadtverwaltung: Die Ortschaftsverwaltungen bleiben bestehen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat lehnte einstimmig Beschlussvorschlag Nr. 2.2 der Stadtverwaltung ab (Für die Ortschaften Ebnat und Waldhausen sowie Dewangen, Fachsenfeld und Hofen werden maximal an zwei bis drei Halbtagen Öffnungszeiten mit insgesamt acht Wochenstunden angeboten (bisher viermal vormittags und einmal nachmittags mit insgesamt 16,25 Öffnungsstunden pro Woche). In Wasseralfingen und Unterkochen werden maximal an drei bis vier Halbtagen für 10 Wochenstunden Öffnungszeiten angeboten (bisher fünfmal vormittags und zweimal nachmittags mit insgesamt 21,5 Öffnungsstunden pro Woche). Die Ortschaftsverwaltung Hofen wird vor Ort personenmäßig vom Bezirksamt Wasseralfingen mit versorgt.). Lediglich hinsichtlich von Räumlichkeiten wurde Gesprächsbereitschaft signalisiert, falls die Stadt geeignete Alternativen vorlegen kann. $(text:b:4. Bekanntgaben und Anfragen)$ Es wurde auf den desolaten Zustand des Schulhofs hingewiesen, hier besteht Handlungsbedarf. Die dringend notwendige Feldweginstandsetzung sowie das Zurückschneiden von Hecken wurde im Gremium angemahnt.
© Stadt Aalen, 09.03.2011