Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 14.11.2012

$(text:b:Bürgerfragestunde)$ Es wurde angeregt, Markierungen auf dem Glas der Bushaltestelle am Bären anzubringen, damit keine Vögel mehr dagegen fliegen. Einige Anfragen betrafen den örtlichen Friedhof. Gewünscht wurde die Fällung einer Birke im vorderen Eingangsbereich, die Öffnung des Friedhofs-WC’s an den Wochenenden und die ordnungsgemäße Laubbehandlung, das Laub soll nicht nur verblasen, sondern auch eingesammelt werden. Vertreter des Baugebiets Krautgarten/Birkenmahd übergaben dem Ortschaftsrat eine Unterschriftenliste mit der Forderung auf zeitnahe Realisierung des Kinderspielplatzes im Baugebiet. Die Stadt hat dessen Verwirklichung erst ab 2017 eingeplant, dann sind die Kinder des Baugebiets aber bereits zu alt für den Spielplatz. Angemahnt wurde die Endabrechnung der Erschließung des Baugebiets Beckenwiesen, da hier Rückzahlungen zu erwarten sind. Als Grund für die verzögerte Abrechnung wurde eine noch nicht aufgestellte Straßenlampe genannt, die aber mittlerweile bereits errichtet ist. Eine Erweiterung der Öffnungszeiten des Grüncontainers wurde angeregt. Auf dem Ebnater Dorfplatz werden im Frühjahr noch Sitzgelegenheiten aufgestellt werden. Derzeit werden die Umlegungsverträge für das Baugebiet nördlich der Graf-Hartmann-Straße unterzeichnet. Ca 15 Bauplätze können vergeben werden, dafür liegen bereits 21 Interessenten vor. Daher soll baldmöglichst das Baugebiet Krautgarten/Birkenmahd II angegangen werden. $(text:b:Stellungnahme zum Stand der Planungen des Regionalverbandes Ostwürttemberg, Teilfortschreibung Erneuerbare Energien des Regionalplans 2010)$ Der Ausbau der Windenergienutzung hat durch den endgültigen Ausstieg aus der Nutzung der Kernenergie bis 2022 erheblich an Bedeutung gewonnen. Um das Ausbauziel in Baden-Württemberg im Hinblick auf die Errichtung von Windkraftanlagen zu erreichen, sind die bisher in den Regionalplänen festgelegten Vorranggebiete für Windkraftanlagen deutlich zu erweitern. Das Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Nutzung Erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg soll zügig abgeschlossen werden. Der Terminplan des Regionalverbands sieht einen Satzungsbeschluss oder einen erneuten Auslegungsbeschluss im Januar/Februar 2013 vor. Der Regionalverband Ostwürttemberg hat in seiner Sitzung am 06. Juli 2012 den Planentwurf für die Teilfortschreibung des Regionalplans für die Nutzung Erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg, bestehend aus den Planansätzen, den Ergänzungen zur Raumnutzungskarte sowie dem Umweltbericht zur Anhörung der Träger öffentlicher Belange der Öffentlichkeit gem. §12 des Landesplanungsgesetzes beschlossen. Mit dem Planentwurf sollen Planansätze für die Nutzung erneuerbarer Energien in Ostwürttemberg sowie Vorrangflächen für die Nutzung der Windenergie in Ostwürttemberg verankert werden. Nach der ab 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage ist damit keine Ausschlusswirkung für die Windenergienutzung außerhalb der Vorranggebiete mehr verbunden. Mit Schreiben des Regionalverbands vom 30. Juli 2012 wurde die Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Planungen des Regionalverbands sehen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen folgende Vorrangflächen vor: $(list:ul:Die bisherigen Vorganggebiete für Windkraft auf Gemarkung Waldhausen und Lauterburg sind weiterhin dargestellt. ~Darüber hinaus sollen zwei weitere Vorranggebiete - nämlich östlich vom bestehenden Windpark Waldhausen (auf Gem. Waldhausen/Beuren: neu ca. 304 ha) und südlich von Ebnat (auf Gem. Ebnat: ca. 190 ha)- ausgewiesen werden. Die beiden geplanten Vorranggebiete sind Teil von größeren geplanten Vorranggebieten, die sich auch auf Flächen von benachbarten Kommunen erstrecken.)$ Die oben genannten Vorrangflächen entsprechen dem Diskussionsstand der Julisitzung des Gemeinderats Aalen und den Vorgaben der Gemeinden Essingen und Hüttlingen. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat befürwortete die im Plankonzept des Regionalverbands vom 6. Juli 2012 dargestellten künftigen Vorrangflächen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen. $(text:b:Sachstandsbericht „Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik))$ Die ursprüngliche Planung sah einen Auslegungsbeschluss des Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien in 2012 vor. Dabei wurde von einer weniger aufwendigen Umwelt- / Artenschutzprüfung auf FNP-Ebene ausgegangen und auch davon, dass entsprechende Prüfungen überwiegend im Rahmen eines immissionsschutzrechtlichen Antrags erfolgen werden. Vor allem im Bereich Artenschutz liegen aber Hinweise vor, die genauere Untersuchungen in der Vorbereitenden Bauleitplanung notwendig machen (vor allem Greifvögel, Fledermäuse). Mit dem RP Stuttgart und der LUBW (Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz) ist die Untersuchungstiefe abgestimmt. Mittlerweile konnte die Bearbeitung des notwendigen Umweltberichts vergeben werden. Im Bereich Artenschutz konnte ein Experte für die zu untersuchenden Tierarten gewonnen werden, der auch von den angrenzenden Verwaltungsgemeinschaften Kapfenburg sowie Bopfingen beauftragt wurde. Für die benachbarten Planungsräume ergeben sich daraus Vorteile. Vermutlich werden alle Untersuchungen, die im Sommer/Herbst aus jahreszeitlichen Gründen gemacht werden können, bis Februar 2013 ausgearbeitet sein. Erst dann kann die Auslegung „Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik) im Gemeinsamen Ausschuss beschlossen werden. Beim Umwelt- und Artenschutz können allerdings einige Untersuchungen nur im Frühjahr zur Brutzeit stattfinden, teilweise sind auch Beobachtungen über einen längeren Zeitraum erforderlich. Dies erfordert vermutlich eine 2. Auslegung. Bis zur 1. Auslegung werden die geplanten Konzentrationszonen verwaltungsintern noch genauer geprüft. Die aktuellen Planungen sehen auf Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen folgende geplanten Konzentrationszonen vor, welche aktuell kongruent zu den geplanten Vorrangflächen der Regionalplanung liegen (Diskussionsstand Julisitzung des Gemeinderats Aalen sowie entsprechend den Abstimmungen mit den Gemeinden Essingen und Hüttlingen): $(list:ul:bisherige Vorganggebiete für Windkraft auf Gemarkung Waldhausen und Lauterburg ~geplante Fläche östlich bestehender Windpark Waldhausen (Gemarkung Waldhausen/Beuren: neu ca. 304 ha) ~Bereich südlich von Ebnat (auf Gemarkung Ebnat: ca. 190 ha).)$ Zusätzlich werden auf Ebene „Freiflächenphotovoltaik“ mögliche Sondergebietsflächen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen auf Grundlage der räumlichen Abgrenzung gemäß EEG erarbeitet. Das erneuerbare Energiengesetz (EEG) sieht erhöhte Einspeisevergütungen für Freiflächenphotovoltaik ab 1.1.2012 nur noch an Verkehrswegen und auf Konversionsflächen vor. Im Wesentlichen kommen deshalb Flächen an der B29/B19, der Bahnlinie sowie der A7 in Betracht. Zusätzlich müssen Konversions- bzw Deponieflächen genauer untersucht werden. Die im künftigen Teilflächennutzungsplan ausgewiesenen Sondergebietsflächen „Freiflächenphotovoltaik“ sollen für mehr Klarheit bei betroffenen Bürgern und möglichen Investoren sorgen. Im Bereich Freiflächenphotovoltaik ist jedoch immer ein Bebauungsplan eine weitere Bedingung für die erhöhte Einspeisevergütung gemäß EEG. Beim Themenbereich Windkraft könnte das Ausweisen einer zusätzlichen Fläche im FNP auf Stadtgebiet Aalen notwendig werden, nachdem das süddeutsche Windenergie Forschungsnetzwerk WindForS auf der Suche nach einem geeigneten Standort in Baden-Württemberg unter Beteiligung von regionalen Energieversorgern ein "Windenergietestfeld" verwirklichen will. Nach Untersuchungen des Ministeriums für den ländlichen Raum (MLR) würde sich eine Fläche östlich des Aalener Beckens an der Albtraufkante als Forschungsstandort eignen. Weder der genaue Standort noch die Anlagenzahl und Art kann aktuell präzise benannt werden. Es handelt sich aber vermutlich um einen Waldstandort im Bereich Staatsforst und um vermutlich zwei kleinere Windkraftanlagen mit etwa 50-70m Nabenhöhe. Die Abstimmungsgespräche zwischen der, in diesem Fall leitenden, Universität Stuttgart und der Stadt Aalen unter Einbeziehung des Regierungspräsidiums und des Regionalverbands verlaufen konstruktiv. Planungsziel: Das Bauleitverfahren zur Teilfortschreibung des Flächennutzungsplans „Erneuerbare Energien“ (Windkraft und Freiflächenphotovoltaik) soll in 2013 abgeschlossen werden. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat hat sich einstimmig zum Sachstandsbericht dafür ausgesprochen, dass die Nutzung und Forschung von Windenergie auf Markung Ebnat in den Vorrangflächen – siehe Regionalplan - gegebenenfalls zu erfolgen hat. $(text:b:Stellungnahme der Stadt Aalen zur Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Stadt Oberkochen)$ Der Gemeinderat der Stadt Oberkochen hat in seiner Sitzung am 24. September 2012 die Aufstellung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ für das Gebiet der Gemarkung Oberkochen beschlossen. Ziel und Zweck der Planung ist es, geeignete Flächen für raumbedeutsame Windenergieanlagen zu finden und diese in Konzentrationszonen darzustellen. In gleicher Sitzung wurde beschlossen die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ zu beteiligen. Mit Schreiben vom 02.10.2012 wurde die Stadt Aalen als Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Stadt Oberkochen angeschrieben und um Stellungnahme bis 09.11.2012 gebeten. Auf eine notwendige Fristverlängerung wurde durch die Stadt Aalen inzwischen hingewiesen. Die aktuelle Planung der Stadt Oberkochen sieht zwei Konzentrationszonen vor. Die geplante Konzentrationszone K1 „Büchle“ liegt knapp 1 km südöstlich von Oberkochen und überwiegend in der Lage der geplanten Vorrangfläche des Regionalverbands Ostwürttemberg. Die geplante Konzentrationszone K2 „Kahler Bühl“ ist ungefähr 1,5 km östlich von Oberkochen an der Gemarkungsgrenze zu Aalen-Ebnat vorgesehen und liegt etwa 2,3 km südwestlich von Aalen-Ebnat. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat Aalen einstimmig folgenden Beschluss: Der Stellungnahme der Stadt Aalen vom 22. Oktober 2012 zur Aufstellung eines sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ der Stadt Oberkochen wird mit folgender Ergänzung zugestimmt: Aus diesen oben genannten Sachgründen und einer zusätzlich entstehenden Überlastung und Überfrachtung der Landschaft lehnt der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat die Fläche K2 ab. $(text:b:Bebauungsplan „Südlich der Weiherstraße“ im Planbereich 31-01, Plan Nr. 31-01 in Aalen-Niesitz sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 31-01 -Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB -Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB u. § 74 (6) LBO)$ In Niesitz sind aktuell innerhalb der Ortslage keine freien bebaubaren Flächen vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist der Abgrenzungsbereich des Bebauungsplans „Südlich der Weiherstraße“ für den örtlichen Eigenbedarf als geplante gemischte Baufläche dargestellt. In 2004 wurde eine erste Baugenehmigung nach § 35 Abs. 2 BauGB auf dem Flurstück 3889 erteilt und zugleich in Form einer Baulast das Erfordernis eines qualifizierten Bebauungsplanes für eine weitere Bebauung festgeschrieben. Nachdem ein weiterer Bauinteressent mit dem Bau eines Wohnhauses beginnen wollte, soll mit einem Bebauungsplan Baurecht im Plangebiet geschaffen werden. Zwischen den Eigentümern des Flurstücks 3889/2 und der Stadt Aalen wurde ein „Städtebaulicher Vertrag“ über die Planungsleistungen für die Aufstellung eines Bebauungsplans geschlossen. Die Eigentümer der Fläche haben die Stadt Aalen mit der Rechtsplanbearbeitung beauftragt. Planungsziel: Am südlichen Ortsrand von Niesitz soll der Bau von weiteren Wohnhäusern für den örtlichen Eigenbedarf ermöglicht werden. Auf einer östlichen Teilfläche besteht Bedarf für eine landwirtschaftliche Nutzung (Pferdehaltung). Planungsstand: Der Auslegungsbeschluss wurde im Gemeinderat am 25.06.2009 gefasst. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes hat in der Zeit vom 20.07.2009 bis 19.08.2009 stattgefunden; den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde während dieser Zeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Es sind insgesamt 11 Stellungnahmen eingegangen. Die geäußerten Themen behandeln überwiegend Erschließungsfragen und Hinweise zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen. Die einzige private Stellungnahme befasst sich mit dem Wunsch nach Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im westlichen Planbereich. Auf diesem Grundstück wurde mittlerweile ein Wohnhaus gebaut. Nach Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen ist eine erneute Auslegung nicht erforderlich. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, nach Abwägung die beigefügte Liste (Anl. B) vom 12.10.2012 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der gehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen festzustellen (Anl. B) und die als Anlage beigefügten Satzungen zu beschließen (Anl. A). $(text:b:Bekanntgaben und Anfragen)$ Der Ortschaftsrat genehmigte die u.a. aus der Terminabsprache der örtlichen Vereine und Institutionen resultierenden Veranstaltungen im Jahr 2013 in Aalen-Ebnat. Auf Initiative der Jugendbeauftragten wird in diesem Winter eine Natureisbahn auf dem Gelände des Kleinspielfeldes angelegt, die Finanzierung übernimmt dankenswerterweise der Stadtjugendring, außerdem erfolgt eine Unterstützung durch örtliche Firmen sowie die FFW Abt. Ebnat/Waldhausen. Im Ortschaftsrat wurde auf die Dringlichkeit der Sanierung des Ebnater Schulhofs sowie der Schultoiletten verwiesen. Man bemüht sich um eine schnellere Lösung als die von der Stadt in der mittelfristigen Finanzplanung angedachte. Angesprochen wurden z.B. die Verwirklichung von Teilbereichen und ehrenamtliches Engagement. Der Ebnater Jugendclub wurde nach dem im Frühjahr stattgefundenen Jugendforum wieder geöffnet, derzeit ist er freitags von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffnet, er wird sehr gut angenommen, 20 – 30 Jugendliche sind regelmäßig anwesend. Die Kombination ehrenamtliches Engagement und Betreuung durch die Firma EPIA hat sich bewährt, die Notwendigkeit der Bereitstellung von Haushaltsmitteln im Jahr 2013 für diese Firma wurde erneut begründet und gefordert.
© Stadt Aalen, 19.11.2012