Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 14. Mai 2014

Der Ortschaftsrat Ebnat tagte am 14. Mai 2014

1. Anordnung einer Baulandumlegung im künftigen Geltungsbereich des eingeleiteten Bebauungsplans "Krautgärten/Birkenmahd II", Plan Nr. 34-02/2, Gemarkung und Flur Ebnat.

Der Gemeinderat hat am 22.07.2004 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Krautgärten/Birkenmahd II“ gefasst. Die frühzeitige Bürgerbeteilung zum Bebauungsplanverfahren fand am 14.10.2004 statt. Liegen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans Grundstücke, die im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung nach Lage, Form und Größe unzweckmäßig gestaltet sind, wird eine Grundstücksneuordnung erforderlich (Umlegungsverfahren § 45 – 79 BauGB). Das Umlegungsverfahren kann auch eingeleitet werden, wenn für den Bebauungsplan lediglich der Aufstellungsbeschluss gefasst ist.

Die rd. 80 beteiligten Grundstückseigentümer bzw. Grundstückseigentümergemeinschaften wurden vom Bau- und Liegenschaftsamt bereits angeschrieben und teilweise sind erste Gespräche geführt bzw. werden z. Zt. Verhandlungen geführt. Einige Grundstücke konnten bereits durch die Stadt freihändig erworben werden.

Inhalt und Wirkung der Anordnung lassen sich wie folgt darstellen:


1) Die Anordnung bezeichnet das vorgesehene Umlegungsgebiet. Ausreichend ist, wenn bei der Anordnung auf einen im Verfahren befindlichen Bebauungsplan hingewiesen wird.
2) Mit der Anordnung wird zum Ausdruck gebracht, dass in dem bezeichneten Gebiet eine Umlegung zur Verwirklichung der Planung erforderlich ist, um die vorhandene Eigentumsstruktur auf die Planung auszurichten.
3) Die Umlegungsanordnung enthält einen Auftrag tätig zu werden an die Stelle, die die Baulandumlegung durchzuführen hat.

Das Anordnungsgebiet stimmt mit dem Bebauungsplanentwurf überein.
Es wurde seitens der Stadtverwaltung betont, dass das Verfahren in keiner Weise mit einer Enteignung zu vergleichen ist, bei anderen Baugebieten hat man damit gute Erfahrungen gemacht. Die Eigentümer erhalten für ihre Grundstücke entweder einen finanziellen Ausgleich oder gleichwertige Ausgleichsflächen. Von 43 neuen Wohneinheiten im Baugebiet kann ausgegangen werden, wobei mit einer Verfahrensdauer von eineinhalb bis zwei Jahren zu rechnen ist. In einer Informationsveranstaltung soll das Verfahren näher erläutert werden. Dem Ortschaftsrat ist die Schaffung neuer  Bauplätze in Ebnat äußerst wichtig.   
Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem ATUS mehrheitlich folgenden Beschluss:

1) Zum Zwecke der Erschließung von Bauland wird gemäß § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der aktuellen Fassung, die Baulandumlegung über den künftigen Geltungsbereich des aufgestellten Bebauungsplans „Krautgärten/Birkenmahd II“, Plan Nr. 34-02/2, Gemarkung und Flur Ebnat, angeordnet.

2) Die Durchführung obliegt dem „Ständigen Umlegungsausschuss“ des Gemeinderats der Stadt Aalen. Gemäß § 3 der Verordnung der Landesregierung zur Durchführung des Baugesetzbuches –BauGB-DVO– in der Fassung vom 02. März 1998 (GBl. S.185) entscheidet er anstelle des Gemeinderats.

3) Die Einnahmen (Abschöpfung des Umlegungsvorteils) werden auf das Sachkonto „Sonstige ordentliche Erträge“ gebucht. Die entstehenden Kosten für Ausgleichsleistungen und Minderzuteilungen werden unter sonstigen außergewöhnlichen Aufwendungen verbucht.

2. Handlungsprogramm Wohnen in Aalen - Qualitative und quantitative Dimensionen des Wohnungsbedarfs in Aalen

Der Wohnungsmarkt ist in Deutschland seit einiger Zeit vor allem in prosperierenden Städten angespannt. Dies gilt für so gut wie alle Segmente und damit für den größten Teil der Wohnungssuchenden. In Aalen herrscht ein Nachholbedarf auch aufgrund der eher verhaltenen Bautätigkeit in den Krisenjahren 2008 bis 2010. Seit 2012 ist das Niveau der Bautätigkeit von vor 2008 sogar deutlich übertroffen. Die Folgen der weltweiten Finanzierungs- und Wirtschaftskrise waren auch lange Zeit auf dem Wohnungsmarkt zu spüren.

Nachdem einerseits die Konjunktur insbesondere in Baden-Württemberg wieder seit mehreren Jahren gut läuft und andererseits jährlich ein bestimmter Prozentsatz an Wohnungsbeständen aus dem Markt genommen wird (u.a. Abbruch, Leerstand), steht der Stadt Aalen für die nächsten Jahre eine größere Kraftanstrengung bevor, um den Wohnungsmarkt für alle Zielgruppen entspannen zu können. Eine Sitzungsvorlage lieferte die Analyse, die Rahmenbedingungen und die Zielsetzung, um zu einem abgestimmten Handlungsprogramm sowohl qualitativ als auch quantitativ für die Kernstadt und die Teilorte zu gelangen, unter der Berücksichtigung von bundesweiten Trends. Um die Einwohnerzahl in Aalen halten zu können, sind jährlich ca. 230 neue Wohneinheiten im gesamten Stadtgebiet erforderlich. Dabei soll von günstigem Wohnraum im sozialen Mietwohnungsbau bis hin zu Wohnraum für Eigenheimbesitzer eine gute Wohnungsmischung geschaffen werden. Auf der Grundlage des geltenden Flächennutzungsplans sieht das Handlungsprogramm für Ebnat bis 2020 55 bis 72 neue Wohneinheiten in den Wohngebieten südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofs und Krautgärten/Birkenmahd vor. Der Ortschaftsrat wies darauf hin, dass man sich darüber hinaus bereits jetzt Gedanken über weitere Baugebiete in Ebnat machen sollte. 

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, zu beschließen, dass die Verwaltung in Kooperation mit der städtischen Wohnungsbau Aalen und anderen Bauträgern die notwendigen Maßnahmen ergreift, um jährlich zwischen 220 bis 240 neue Wohneinheiten auf der Grundlage des in der Vorlage dargelegten Ziel-Gruppen-Mix zu schaffen. Dem Gemeinderat wird regelmäßig über die Umsetzung berichtet.

3. Anträge der Stadt Aalen für den Betrieb von Ganztagesgrundschulen im Schuljahr 2014/2015

Rektorin Zoller informierte den Ortschaftsrat darüber, dass die Gartenschule Ebnat für das Schuljahr 2014/2015 einen Antrag auf Einführung eines Ganztagesbetriebs in Wahlform gestellt hat, nachdem bei einer Befragung 51 Interessenbekundungen dafür abgegeben wurden (insgesamt: 120 Schulkinder). Die Schulkonferenz hat bereits einstimmig zugestimmt. Das Konzept der Grundschule sieht Folgendes vor: an 3 Tagen in der Woche sollen 2 Gruppen 7 Stunden in der Schule unterrichtet und betreut werden, es wird Mittagessen angeboten, außerdem Hausaufgabenbetreuung durch Lehrer sowie ein sportives und kreatives Angebot. Der Schulbetrieb soll um 15:15 Uhr enden. 12 zusätzliche Lehrerstunden werden für die Umsetzung benötigt, auch sind räumliche Veränderungen zu organisieren. Die Klassen 3 und 4 werden einmal in der Woche Nachmittagsunterricht haben, bislang fand keinerlei Nachmittagsunterricht an der Gartenschule statt.

Im Ortschaftsrat war man sich einig, dass ein Ganztagesbetrieb einen wichtigen Standortfaktor für den Stadtbezirk Ebnat darstellt, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird dadurch begünstigt. 
Der Ortschaftsrat Ebnat stimmte bei 1 Enthaltung einstimmig der Einführung eines Ganztagesbetriebs an der Gartenschule Ebnat zu.

4. Impulse Inklusion - Einbindung der Teilorte in die Erstellung des Aalener Aktionsplans

Beginnend bei den Kindergärten sollte sich das Thema Inklusion wie ein roter Faden über die Schule und die Ausbildungsstätte durchziehen. Barrieren im Alltag abbauen, Beteiligung von Vereinen und Betrieben und ein Miteinander in allen Lebensbereichen sollen aktiv vorangetrieben werden. Der Ortschaftsrat Ebnat stimmte einstimmig der Erstellung eines Aalener Aktionsplans zum Thema Inklusion zu.

5. Radverkehrskonzept für Aalen - Zwischenbericht zum Sachstand der Projektgruppe Aalen

Bereits in der Vergangenheit hat die Stadt Aalen stets den Radverkehr gefördert. Daher ist ein weiterer Ausbau der Situation für den Fahrradverkehr beabsichtigt, indem in den kommenden Jahren sukzessive flächendeckend attraktive Rahmenbedingungen für den Fahrradverkehr geschaffen werden. Hierbei soll neben der Förderung des Alltagsradverkehrs insbesondere auch der touristische Radverkehr im Mittelpunkt stehen.

Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Verbesserung der Infrastruktur. Je besser die bestehende Infrastruktur, desto mehr Leute steigen auf das Fahrrad um. Ziel ist es die Radverkehrsanlagen entsprechend den heutigen und zukünftigen Anforderungen auszubauen und darüber hinaus im Rahmen einer Angebotsplanung weitere existierende Potentiale für den Fahrradverkehr zu erschließen.
Auch soll das Service- und Informationsangebot ausgebaut werden. Die Bürgerinnen und Bürger sollen in den Öffentlichkeits- und Kommunikationsprozess eingebunden werden. Damit wird die Nutzung des Fahrradverkehrs verbessert.
Die umfangreichen Arbeiten zur Entwicklung des Radwegekonzepts der Stadt Aalen und zur systematischen Förderung des Radverkehrs sollen dabei im Wesentlichen durch die in der Anlage dargstellte Projektstruktur in mehreren Arbeitsschritten erfolgen.
Auch im Mobilitätskonzept der Stadt Aalen ist es erklärtes Oberziel, dass mehr Leute vom motorisierten Individualverkehr (MIV) auf den Radverkehr umsteigen sollen (Veränderungen des "Modal Split" zugunsten weicher Verkehrsarten).
Folgende Ziele für den Fahrradverkehr sind vorgesehen:

  • Steigerung der Attraktivität durch ein geschlossenes, möglichst engmaschiges und durchgängiges Wegesystem für Fußgänger und Radfahrer
  • Steigerung des Radverkehrs durch sichere, direkte und zügig befahrbare Radwege / Radstreifen bzw. Radrouten
  • Komplettierung des Radwegesystems / der Radwegeachsen in der Innenstadt
  • Steigerung des Radverkehrs durch Schaffung infrastruktureller Einrichtungen wie z.B. Fahrradabstellanlagen, Fahrradverleih- und Reparaturstationen, Informationssysteme zur Bewusstseinsbildung
  • Werbung in Schulen mit Hilfe von Flyer sowie entsprechende Mobilitätserziehung in Schulen
  • Erhöhung des Radverkehrsanteils am Gesamtverkehrsaufkommen ("Modal Split") durch ein gut ausgebautes Radwegnetz mit Fahrradabstellanlagen
  • Verknüpfung der Verkehrsträger mit dem "ÖPNV"

Die stadtinterne Arbeitsgruppe unter Einbindung von externen Partnern und Vereinen hat ihre Arbeit bereits aufgenommen und beabsichtigt Ergebnisse im Januar 2015 in einem Zwischenbericht vorzustellen.

Seitens des Ortschaftsrates wurde empfohlen, die Interessen der Berufspendler sowie den Bereich Tourismus bei der Erstellung des Radfahrkonzepts mit zu berücksichtigen. Die Blauweald AG als örtlicher Waldbesitzer sollte in das Radfahrkonzept mit eingebunden werden. Auf die fehlende Radverbindung Ebnat – Aalen wurde hingewiesen.

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem ATUS einstimmig folgenden Beschluss:
1.    Der Erstellung des Radverkehrskonzepts Aalen auf der vorgestellten Projektstruktur wird zugestimmt.
2.    Eine Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW) ist anzustreben.

6. Bestätigung der Neuwahl des stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Ebnat/Waldhausen

Die Freiwillige Feuerwehr Aalen, Abteilung Ebnat/Waldhausen, hat in Ihrer Hauptversammlung am 08.03.2014 Daniel Dambacher, wohnhaft in der Häfnerstraße 4/1, 73432 Aalen-Ebnat zum stellvertretenden Abteilungskommandanten gewählt.

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Wahl von Herrn Daniel Dambacher zum stellvertretenden Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Ebnat/Waldhausen, wird gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz i. V. m. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Aalen zugestimmt.

7. Neue Gartenschule Ebnat

Vergabebeschluss des Gewerks Sanitär, Sanierung der Schuler WC's

Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat beschloss einstimmig, die Sanitärinstallationsarbeiten an die Firma Bernd Müllmaier, 73432 Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 29.04.2014 mit einer Auftragssumme von 37.105,46 € (Brutto) zu vergeben.

8. Bekanntgaben und Anfragen

Die Stadt beabsichtigt, ein Ausbauprogramm für innerörtliche Verbindungswege ohne Beleuchtung zu erstellen. Für dieses Programm soll der Verbindungsweg Affalterwang – Waldhausen sowie das Jägergäßle angemeldet werden.

Angeregt wurde die Anschaffung eines öffentlich zugänglichen Defibrilators für Ebnat.

Auf notwendige Instandsetzungsarbeiten am Ebnater Schulhof wurde hingewiesen.

In einem Schreiben der Landkreisverwaltung haben sich Landrat, MdB, MdL, Oberbürgermeister, Bürgermeister und Ortsvorsteher dafür ausgesprochen, dass zum Einen die B 29 in den „vordringlichen Bedarf +“ und die B 29a in den „vordringlichen Bedarf“ aufgenommen werden sollen. Dies ist für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans ab 2015 fortfolgend Grundlage für eine Verwirklichung der dringend notwendigen Maßnahmen. Auf die abschnittsweise Verwirklichung z.B. Nordumfahrung Ebnat nach Aufnahme der Gesamtmaßnahme in den Verkehrswegeplan wurde hingewiesen.

© Stadt Aalen, 06.10.2014