Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 17. Juni 2009

$(text:b:1. Bürgerfragestunde)$ $(list:ul:Die lange Dauer der Metal-Maniac-Veranstaltung am 23. Mai auf dem Festplatz Ebnat bis 3 Uhr morgens war Kritikpunkt im Rahmen der Bürgerfragestunde. Der Ortschaftsrat wird sich mit der künftigen Handhabung dieser Veranstaltung in einer seiner nächsten Sitzungen befassen.~Aus der Bürgerschaft wurde auf einen morschen Kastanienbaum, lose Schachtdeckel in der Ebnater Hauptstraße sowie stark sanierungsbedürftige Ruhebänke hingewiesen.~Ein Bürger sprach den engen Einmündungsbereich Oettingerstraße/Herbstgartenweg an, der im Interesse der Verkehrsteilnehmer vergrößert werden sollte. Diese Verengung entstand durch Erhaltungsmaßnahmen für einen dortigen Baum sowie die Anlegung eines Schutzstreifens für Fußgänger. Die Verkehrsschau wird mit der Angelegenheit befasst werden.~Die Motorradfreunde Bisons Ebnat bemühen sich seit 2 Jahren um die Anpachtung eines städtischen Grundstücks zur Errichtung eines Vereinsheims. 8 vorhandene städtische Grundstücke können wegen ihrer Eigenschaft als Grün- bzw. Ausgleichsfläche nicht bebaut werden. Das Thema soll aufgearbeitet und nach Möglichkeit in der nächsten Ortschaftsratssitzung im Juli behandelt werden.)$ $(text:b:2. Bebauungsplan „Südlich der Weiherstraße“, Plan Nr. 31-01 im Planbereich Nr. 31-01 in Aalen-Niesitz sowie Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 31-01 — Auslegungsbeschluss § 3 (2) BauGB)$ $(text:b:A. Kurzfassung des Sachverhalts)$ $(text:b:Planungsanlass:)$ Niesitz wird als „Dorfgebiet“ im wesentlichen von Wohnhäusern und den Wirtschaftsstellen einiger land- und forstwirtschaftlicher Betriebe geprägt. In Niesitz sind aktuell innerhalb der Ortslage keine freien bebaubaren Flächen vorhanden. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche des geplanten Bebauungsplanverfahrens für den örtlichen Eigenbedarf als geplante gemischte Baufläche dargestellt. In 2004 wurde eine erste Baugenehmigung nach §35 Abs.2 BauGB auf dem Flurstück 3889 erteilt und zugleich in Form einer Baulast die Erfordernis eines qualifizierten Bebauungsplanes für eine weitere Bebauung festgeschrieben. Nachdem ein weiterer Bauinteressent noch in 2009 mit dem Bau eines Wohnhaus beginnen möchte, soll mit einem Bebauungsplan Baurecht im Plangebiet geschaffen werden. $(text:b:Planungsziel:)$ Am südlichen Ortsrand von Niesitz soll der Bau von weiteren Wohnhäusern für den örtlichen Eigenbedarf ermöglicht werden. Auf einer östlichen Teilfläche besteht Bedarf für eine landwirtschaftliche Nutzung (Pferdehaltung). Unstrittig wird eine gute Einbindung des neuen Wohngebietes in die sensible Landschaft und umgebende Bebauung angestrebt, eine gute Gestaltung des Orts- und Landschaftsbildes, verträgliche Bauformen mit einer harmonischen Dachlandschaft, eine wirtschaftliche Erschließung sowie eine wirkungsvolle Grün- und Freiflächengestaltung. Den Bauinteressenten soll ein möglichst großer Gestaltungsspielraum eingeräumt werden. Folgende grundsätzliche Festsetzungen werden deshalb mit dem vorliegenden Bebauungsplan-Entwurf vorgeschlagen: $(list:ul:max. II-geschossige Bebauung~Erdgeschossfußbodenhöhe ergibt sich aus der mittlere Geländehöhe zzgl. max. 50cm~Satteldach mit 35°-42° Dachneigung~Max. 11 m Firsthöhe~grünordnerische Festsetzungen (insbesondere Ortsrandeingrünung, Minimierung des Eingriffs~Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl richten sich nach den Vorgaben der Baunutzungs- verordnung und sind entsprechend der Festsetzung „Dorfgebiet“ großzügig ausgelegt)$ $(text:b:Planungsstand:)$ Der Bebauungsplan ist aus dem Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Aalen entwickelt. Am 22.01.2009 wurde ein Städtebaulicher Vertrag zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Stadt Aalen geschlossen. Die Auftragnehmer haben das Planungsbüro Brenner + Zorn, Wolfgangstraße 8, 73479 Ellwangen mit der Planung beauftragt. Folgende Verfahrensschritte stehen an (Verfahren und Beteiligungen): $(list:ul:Im Bebauungsplanverfahren sowie im Verfahren zur Satzung über örtliche Bauvorschriften sind die in der Begründung vom 27.05.2009 aufgeführten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen (§ 4 Abs. 2 BauGB).~Die öffentliche Auslegung der Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften erfolgt auf die Dauer eines Monats (§ 3 Abs. 2 BauGB). ~Ebenso ausgelegt werden die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen. Im Rahmen der Auslegung werden auch Angaben dazu gemacht, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind.~Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden können.~In der Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a Abs. 6 BauGB).~Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.~Nach Durchführung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe kann entschieden werden, ob auf Basis der vorgelegten Entwürfe das Verfahren abgeschlossen werden kann (Satzungsbeschlüsse) oder ob je nach Art und Umfang der eingehenden Stellungnahmen eine Anpassung der Planung notwendig wird.)$ Der Ortschaftsrat diskutierte im Zusammenhang mit dem Baugebiet die Hochwasserlage in Niesitz. Um die Hochwassergefahr für die künftigen Bewohner zu reduzieren, sprach sich das Gremium dafür aus, die Erdgeschossfußbodenhöhe gegenüber dem Geländeniveau nicht wie vorgeschlagen nur um 0,5 Meter, sondern um 0.9 Meter überschreiten zu lassen. Eine Bebauung in zweiter Reihe ist im Bebauungsplangebiet nicht möglich, es können dort nur insgesamt 3 neue Wohnhäuser entstehen, ein viertes ist bereits vorhanden. Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, $(list:ol:Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Satzung über örtliche Bauvorschriften inkl. Begründung und Umweltbericht mit integriertem Grünordnungsplan zu billigen.~Für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt, beschrieben und bewertet werden.~Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Textteil, der Entwurf der Satzung über örtliche Bauvorschriften, die Begründung zum Bebauungsplan, der Umweltbericht einschließlich Grünordnungsplan sowie vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen sind auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen mit dem Hinweis darauf, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden können. Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben (§ 4a Abs. 6 BauGB).~Punkt 8.2.3 der Vorlage (Höhe der baulichen Anlagen) letzter Absatz ist wie folgt zu ändern: Die Erdgeschossfußbodenhöhen werden wie folgt festgesetzt: Als Maßbezugspunkt gilt die gemittelte Höhe des vorhandenen Geländes an den künftigen Gebäudeecken, die straßenseitig zur angrenzenden Verkehrsfläche liegen, von der das Gebäude erschlossen wird. Dieser Maßbezugspunkt darf um maximal 0,90 Meter überschritten werden.)$
© Stadt Aalen, 29.06.2009