Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 19. Januar 2011

Bernhard Schmid, stv. Betriebsleiter des Aalener Bauhofes, informierte über den Winterdienst auf dem Härtsfeld in Ebnat und Waldhausen. Dieser ist separat organisiert. Ein Bereitschaftshabender kontrolliert um 03.00 Uhr die Witterungsverhältnisse. Dies wird um 05:00 Uhr wiederholt. Im Bedarfsfall werden die Winterdienstmitarbeiter verständigt. Bislang gab es in diesem Winter mit insgesamt 160 cm Neuschnee 29 Volleinsätze mit LKW, Kleinräumfahrzeug und Handräumdienst, außerdem 16 Teileinsätze. Es wurden insgesamt 250 Tonnen Salz auf dem Härtsfeld gestreut. Die Personalstärke des Winterdienstes beträgt mindestens 10 Mann. 2 Mann arbeiten im Wechsel auf dem LKW in Ebnat, 2 Mann im Wechsel auf dem LKW in Waldhausen. 2 Mann bedienen das Kleinräumfahrzeug, wobei dieses sowohl in Ebnat als auch in Waldhausen eingesetzt wird. Hinzu kommt der Handräumdienst. Der LKW räumt zunächst die Räumstufe 1, die Hauptstraße mit den Buslinien. Es wird bei anhaltendem Schneefall so lange Stufe 1 geräumt, bis deren Strecke durchgehend frei ist. In Räumstufe 2 werden Gefällstrecken geräumt, wobei es diese auf dem Härtsfeld im Grunde nicht gibt. Das Gewerbegebiet befindet sich in Stufe 2, Stufe 3 umfasst die Wohnstraßen. Die Länge der Stufe 1 beträgt in Ebnat 8 km, bei normalem Schneefall ist sie in 1,5 Stunden zu räumen, bei starkem Schneefall werden 2,5 – 3 Stunden hierfür benötigt. In der Kernstadt gibt es 3 Räumgebiete, die von der Größe her in etwa gleich groß wie Ebnat sind, allerdings hat jedes Fahrzeug 24 km zu räumen und benötigt dafür eine Zeit von ca. 4 Stunden. Die Räumung der Straßen der Räumstufe 3 beginnt im Gebiet der Krautgärten, gefolgt von der Gegend beim Gasthof Lamm, Lange Straße, Ringstraße bis zur Niesitzer Straße. Parallel räumt das Kleinräumfahrzeug, das Ebnat und Waldhausen zu bedienen hat. Die Räumstrecke des Kleinräumfahrzeuges ist genau vorgeschrieben, sie enthält städtische Gehwege, die maschinell zu räumen sind. Gleichzeitig räumt der Handräumdienst. Bei Bedarf wird die Räumung wiederholt. Die Winterdiensträumung erfolgt aufgrund eines vorgegebenen Streckenplans. Bei städtischem Gelände ist man auch zur Gehwegräumung verpflichtet. Aus haftungsrechtlichen Gründen dürfen private Gehwege nicht geräumt werden. Die gesetzlichen Vorgaben der Verkehrssicherungspflicht orientieren sich an Grundsatzurteilen. Beim Winterdienst ist nur vorgeschrieben, dass an gefährlichen und oft frequentierten Strecken zu räumen ist. Alles darüber hinaus stellt eine Freiwilligkeitsleistung dar. Rein rechtlich ist man zur Räumung von Siedlungsstraßen nicht verpflichtet. Der Winterdienstplan ist mit der Polizei abgestimmt. In den letzten 15 Jahren hat sich maschinell und personell nichts geändert. Kann ein Schneepflug eine Straße aufgrund dort parkender Fahrzeuge nicht befahren, wird diese nicht geräumt. Seitens des Ortschaftsrates wurde angeregt, bei extremen Witterungsverhältnissen mit massivem Schneeaufkommen externe Räumung von privater Seite zuzukaufen und den Schnee auch abzutransportieren. Z.B. sollten entlang der Ebnater Hauptstraße die dortigen Geschäfte zugänglich sein. Herr Schmid wies darauf hin, dass der Einsatz privater Schneeräumung versicherungstechnisch nicht abgedeckt ist. Es wurde um Prüfung gebeten, ob z.B. Landwirte, die geeignete Fahrzeuge für den Winterdienst haben, als zukünftige Lösung in Frage kommen. Die Problematik von Notdiensteinsätzen angesichts nicht befahrbarer Straßen wurde angesprochen. Des weiteren wurde vorgeschlagen, das Räumschema immer wieder zu wechseln und die Räumung der Straßen in unterschiedlicher Richtung vorzunehmen. Generell sollte überlegt werden, den Winterdienst personell und maschinell aufzurüsten. Außerdem sollte Räumstufe 1 künftig schneller verlassen werden, damit die Siedlungsstraßen früher geräumt werden können.
© Stadt Aalen, 25.01.2011