Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 20. Mai 2015

Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 20. Mai 2015

1. Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Daniel Dambacher aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat

Herr Daniel Dambacher ist seit 14.09.2011 Mitglieds des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat und wurde bei den Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 in dieses Gremium wiedergewählt. Gemäß § 69 Abs. 1 Satz 3 GemO sind die in der Ortschaft wohnenden Bürger wahlberechtigt und wählbar. § 13 GemO beinhaltet, dass derjenige, der seine Hauptwohnung in eine andere Gemeinde innerhalb der Bundesrepublik Deutschland verlegt, das Wahlrecht verliert. Seit 16. April 2015 ist Ebnat nicht mehr der Hauptwohnsitz von Herrn Daniel Dambacher, aufgrund dessen scheidet er aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat aus.

Der Ortschaftsrat stellte einstimmig fest, dass Herr Daniel Dambacher nicht mehr die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat besitzt und infolge dessen aus diesem Gremium ausscheidet.

Oberbürgermeister Rentschler würdigte in einer Laudatio das ehrenamtliche kommunalpolitische und bürgerschaftliche Engagement von Herrn Dambacher, der unter anderem auch stellvertretender Abteilungskomandant der Freiwilligen Feuerwehr Aalen Abteilung Ebnat / Waldhausen und aktives Mitglied des Musikvereins Ebnat ist.

2. Nachrücken von Herrn Alexander Röck, wohnhaft in Aalen-Ebnat, Lange Straße 12, für den ausgeschiedenen Ortschaftsrat Daniel Dambacher in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat

Durch das Ausscheiden von Herrn Ortschaftsrat Daniel Dambacher aus dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat findet für dieses Gremium ein Nachrücken statt. Nach § 31 Absatz 2 GemO rückt der / die als nächste Ersatzperson festgestellte Bewerber / Bewerberin desselben Wahlvorschlags für diesen Wohnbezirk für den Rest der Amtszeit nach. Aufgrund der erreichten Stimmenzahlen bei der Ortschaftsratswahl am 25. Mai 2014 wurde Herr Alexander Röck, Lange Straße 12, 73432 Aalen-Ebnat als nächste Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag der CDU für den Wohnbezirk Ebnat festgestellt. Herr Alexander Röck hat erklärt, dass er die Wahl annimmt und dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen. Herr Röck besitzt die Wählbarkeit.

Der Ortschaftsrat stellte einstimmig fest, dass Herr Alexander Röck, wohnhaft in 73432 Aalen-Ebnat, Lange Straße 12, die Wählbarkeit für den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat besitzt und nicht vom Eintritt in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat durch einen Hinderungsgrund ausgeschlossen ist. Für Herrn Daniel Dambacher rückt nach § 31 Absatz 2 in Verbindung mit § 72 GemO für die restliche Amtszeit Herr Alexander Röck in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat nach.

3. Vorstellung des Sportentwicklungsplans

Im November 2013 hat der Gemeinderat der externen Vergabe einer kommunalen Sportentwicklungsplanung mit integriertem Sportstättenentwicklungsprogramm an das Institut für Kooperative Planung und Sportentwicklung (IKPS, Stuttgart)  zugestimmt. Zunächst fand eine gut halbjährige Umfrage- und Analysephase von IKPS statt. Dabei wurden alle Aalener Kindergärten, Schulen, Sportvereine sowie 4.400 repräsentativ ausgewählte Aalener Bürgerinnen und Bürger zu den Sport- und Bewegungsangeboten in Aalen befragt und deren Antworten ausgewertet. Auf dieser Basis nahm im Oktober 2014 eine rund 30 Personen umfassende Planungsgruppe mit Vertretern von den Gemeinderatsfraktionen, den Sportstadtverbänden, den Vereinen, der Hochschule, dem Behindertenbeirat, dem Stadtseniorenrat, dem Integrationsausschuss, den Schulen und der Stadtverwaltung ihre Arbeit auf.  Bei insgesamt sechs Sitzungen zwischen Oktober 2014 und März 2015 wurden folgende Themen behandelt:

  1. Angebotsentwicklung: Zielgruppen, Kurse, nichtorganisierter Sport
  2. Organisations- und Vereinsentwicklung: Kooperation und Zusammenarbeit, Mitarbeit im Verein
  3. Sportplätze, Sportgelegenheiten: Bewegungsräume im öffentlichen Raum; Sportplätze (Bedarf, Weiterentwicklung, Bündelung, Sanierung); familienfreundliche, generationsübergreifende Sportanlagen.
  4. Hallen und Hallenbelegung: Bedarf, Weiterentwicklung; Steuerung der Hallenbelegung
  5. Konkretisierung der Empfehlungen zu den Sport- und Bewegungsräumen.
  6. Sportförderung und Abschluss: Schlussdiskussion der Empfehlungen, Konsequenzen für Sportförderung, Priorisierung der Empfehlungen

Aus diesen sechs Sitzungen gehen die in einem Ergebnisbericht aufgeführten Ziele und Handlungsempfehlungen hervor. Das Ergebnis einer Ist-Aufnahme ist u.a., dass in Ebnat 56% der Einwohner den Stadtbezirk für sport- und bewegungsfreundlich halten. Bezogen auf die Gesamtstadt ist die Versorgung mit Sportanlagen gut. Da mittlerweile auch viele Sport- und Bewegungsaktivitäten nicht in den Vereinen sondern privat organisiert stattfinden, besteht ein Handlungsbedarf bei offenen Angeboten und bei der Kooperation zwischen den Sportvereinen. Um- und Nachnutzungen bestehender Sportgelände sind denkbar. Verbessert werden soll das Sportangebot an Schulen, es sollen multifunktionale Freizeitspielfelder geschaffen und ein Bäderkonzept erarbeitet werden. Für die Jurahalle wäre eine Zuschauertribüne wünschenswert, um hier auch Turniere abhalten zu können. Verwiesen wurde auch auf das beantragte Kunstrasenspielfeld. Der Ortschaftsrat sprach sich dafür aus, das Ebnater Lehrschwimmbecken zu erhalten, das Gremium äußerte auch Wunsch nach einer Radwegeverbindung von Ebnat nach Aalen.

4. Benutzungsordnung für die Turn-, Sport- und Festhallen der Stadt Aalen

Die meisten geltenden Benutzungsordnungen für die städtischen Hallen im
Stadtgebiet Aalen traten in den 1980er und 1990er Jahren in Kraft und sind teilweise überholt. Insbesondere hinsichtlich eines Passus zur verschuldensabhängigen Haftung. Demnach haftet nun der Veranstalter soweit ihn ein Verschulden trifft. In diesem Zusammenhang wurden die Benutzungsordnungen insgesamt überarbeitet.

Die Stadtverwaltung schlägt vor, für alle städtischen Turn-, Sport- und Festhallen eine einheitliche Benutzungsordnung zu beschließen und zeitgleich alle bestehenden Benutzungsordnungen außer Kraft zu setzen. Dadurch können Änderungen allgemeiner Art schnell vorgenommen werden. Die Teilorte und die Stadtverwaltung haben weiterhin durch Ziffer 16.2 die Möglichkeit besondere Auflagen zu erlassen. Die neue Benutzungsordnung und die bestehenden Benutzungsordnungen der einzelnen Hallen wurden jeweils in einer Übersicht gegenübergestellt. Daraus sind zu jedem Passus die Veränderungen ersichtlich.

Die vorgeschlagene  Benutzungsordnung für die städtischen Turn-, Sport- und Festhallen mit Gültigkeit ab 01.09.2015 wurde seitens des Ortschaftsrates einstimmig mit folgenden Ergänzungen beschlossen:

Die Sportstätten werden in erster Linie den ortsansässigen Schulen und den Sportvereinen zur zweckentsprechenden Nutzung überlassen.

Der jeweilige Ortschaftsrat ist für die Genehmigung von Veranstaltungen in den städtischen Hallen im jeweiligen Stadtbezirk zuständig. Er hat das Recht, in diesem Rahmen weitere Auflagen zu erteilen und Bedingungen festzulegen. Des Weiteren ist der jeweilige Ortschaftsrat für die Genehmigung der Hallennutzungen und Belegungspläne im Rahmen der Zweckbestimmungen gem. § 1.2 zuständig.

Der Veranstalter hat einen Veranstaltungsleiter und Stellvertreter zu benennen, denen die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften und dieser Benutzungsordnung übertragen werden. Der Veranstaltungsleiter oder sein/e Stellvertreter müssen während der gesamten Nutzungszeit anwesend und für die zuständige Dienststelle bzw. den städtischen Beauftragten erreichbar sein.

Der städtische Bauhof räumt und streut nach Möglichkeit die Fahrstraßen der Parkplätze auf Veranlassung und Kosten des Veranstalters.

5. Sanierung des Flachdachs der Gartenschule Ebnat

Das zu sanierende Flachdach aus dem Jahre 1962 der Neuen Gartenschule Ebnat liegt ca. 1,50 m tiefer als die angrenzenden Klassenzimmerbauten. Im Bereich der Dachabläufe kam es in den letzten Jahren immer wieder zu Wassereintritten. Bei der Sanierung eines Dachablaufes im Jahr 2014 wurde festgestellt, dass die bestehende Bitumenabdichtung auf Grund ihres Alters spröde und rissig ist und sich Wasser im Aufbau bereits angesammelt hat. Dahingehend soll die komplette Abdichtung inkl. bestehender 8 cm starker Dämmlage zurückgebaut sowie vollständig energetisch saniert werden. Die Planung sieht folgende Leistungen in den Bereichen Flachdach und aufgehende Wände vor:

  • Aufbringen einer Dämmlage von 16 cm Stärke
  • Aufbringen einer neuen Bitumenabdichtung
  • Aufbringen einer Kiesschicht von 3-5 cm
  • Einbau neuer Lichtkuppeln zur natürlichen Belichtung des innenliegenden Flures
  • Dämmen der angrenzenden Wände der Klassenzimmerbauten mit 16 cm Stärke
  • Herstellen neuer Attika-Wandanschlüsse

Die Umsetzung der Maßnahme einschl. Beleuchtung und Fensterschließung soll im Sommer 2015 erfolgen, es wird mit Kosten von ca. 100.000 € gerechnet. Dem Ortschaftsrat war wichtig, dass im Interesse heller Klassenzimmer Lichtstreifen bei der Flachdachsanierung erhalten bleiben. 

6. Gewerbeflächenpotentiale der Stadt Aalen - Beschlussfassung

Im Zuge der Vorberatung im Rahmen der Gemeinderatsklausur und in den Ortschaftsräten Wasseralfingen, Hofen und Ebnat wurden mehrere Änderungswünsche geäußert. Diese wurden anschließend über eine Ergänzungsvorlage mit entsprechenden Vorschlägen seitens der Verwaltung aufgegriffen. Nachdem die Vorberatung dieser Ergänzungsvorlage im OR Ebnat und im AUSt im ersten Quartal weitere Änderungswünsche ergeben hat, sollen nun alle Änderungswünsche in einer gemeinsamen Beschlussvorlage zusammengeführt werden.

Gewerbeflächen im Bereich Ebnat
Im Ortschaftsrat Ebnat wurde bei der ersten Beratung der große Flächenumfang von 35 ha gewerblicher Baufläche im Stadtteil positiv gesehen. Auch eine Aufnahme der übrigen 24 ha, die auf der Gemarkung Ebnat untersucht worden waren, in die Gewerbeflächenkulisse wurde angeregt. Zudem zeigen jüngste Unternehmensanfragen entlang der A 7, dass sich eine stärkere Annäherung an die Autobahn wegen des Schaufenstereffektes auszahlen könnte.

Entlang der A 7 sind zwischen Ulm und Crailsheim in den letzten Jahren viele neue Gewerbeflächen entstanden. Dies belegt, dass die A 7 für bestimmte Branchen eine wichtige Entwicklungsachse ist. Bisher verfügt die Stadt Aalen über keine Flächen mit direkter Lage an der A 7. Um auf Unternehmensanfragen zeitnah und flexibel reagieren zu können, empfiehlt sich eine Flächenvorhaltung von mindestens 20 ha. Diese Flächen sollten von der Autobahn aus wahrnehmbar sein („Schaufenster zur Autobahn“).

Es wird deshalb zusätzlich die Aufnahme der Fläche „Härtsfeld Autobahn“ in die Gewerbeflächenkulisse angeregt. Die Fläche umfasste zuletzt nur noch 14 ha, weil sie im Zuge der weitergehenden Untersuchungen aus städtebaulichen Gründen (Grünzäsur in Richtung Affalterwang) um eine Ausstülpung nach Norden von 8 ha Größe reduziert wurde. Anstelle der ursprünglichen Ausstülpung wird die Flächenerweiterung nun etwas abstrakter dargestellt, indem die Fläche begradigt dargestellt wird. Damit soll keine abschließende Entscheidung über den tatsächlichen Flächenzuschnitt gefällt werden, vielmehr soll die abstrahierte Darstellung offen lassen, wie im Rahmen der Bauleitplanung die exakte Abgrenzung erfolgt. Dies soll erst nach einer eingehenderen Untersuchung des Naturraums geschehen und sich zudem an den Erfordernissen möglicher Betriebsanfragen orientieren. Die nun dargestellte Fläche „Härtsfeld Autobahn“ erreicht eine Größe von 23, 5 ha. Mit dieser Flächengröße würde sich eine ausreichende Flexibilität für Unternehmensanfragen ergeben.

Die Fläche „Härtsfeld Autobahn“ verfügt jedoch über keine Verbindung zur vorhandenen Ortslage. Über die Teilfläche Nord des Gebiets „Ebnat-Ost“ (10 ha) kann später eine Anbindung des Satelliten erfolgen.

Die Berücksichtigung zweier zusätzlicher Flächen in Ebnat von 10 und 23,5 ha bei Beibehaltung der bereits vorgeschlagenen 35 ha und der noch im Flächennutzungsplan verfügbaren Reserve von 4 ha (Schindgasse) würde für Ebnat eine Gesamtflächenkulisse von 72,5 ha bedeuten.
In der zweiten Beratung im Ortschaftsrat Ebnat wurde beantragt, die gesamten 72,5 ha als kurz- bis mittelfristiges Entwicklungspotenzial (< 10 Jahre) bzw. als Erweiterungsfläche für Bestandsbetriebe darzustellen. Eine Nachfrage nach 72,5 ha Gewerbebauland binnen zehn Jahren erscheint jedoch unrealistisch. Denn in den letzten fünf Jahren wurden im gesamten Stadtgebiet pro Jahr durchschnittlich 1,2 ha an Gewerbeflächen verkauft, wobei die Spannbreite von 0 – 3 ha jährlich reichte. Die Ausweisung von mehr als 72 ha für die nächsten zehn Jahren würde allein in Ebnat den sechsfachen Bedarf unterstellen, wobei Gewerbeflächenausweisungen an anderer Stelle im Stadtgebiet gar nicht mit einberechnet wären. Ein solch starker Bedarfsanstieg wäre selbst im Falle einer Großansiedlung nicht zu erwarten.

Eine Priorisierung der Flächenentwicklung erscheint folglich geboten. Aus diesem Grund wurden nur die neu hinzugekommenen Flächen mit Autobahnnähe sowie die Flächen für Betriebserweiterung am Ortsrand für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf veranschlagt, die sich zusammen immerhin auf 48,5 ha belaufen. Die übrigen Flächen bleiben als langfristiger Bedarf im Konzept enthalten.

Zusammenfassung
Gebiet    Gewerbeflächenkonzept (bisher) in ha    Ergänzung in ha
Dauerwang/Industriegebiet West    16,8    1,5
Hammerstadt    1,1   
Lederhosen    8,8   
Hofen    16,6   
Ebnat    35,0    33,5
Summe    78,3    35,0
Gesamtsumme    113,3
       
Flächenübersicht Gewerbeflächenkonzept mit Ergänzungen: Zu den in der Urvorlage vorgeschlagenen 78 ha kommen jetzt noch einmal rund 35 ha hinzu. Die Prognose des Büros Junker und Kruse aus dem Jahr 2010 errechnet über einen Zeitraum von 15 Jahren einen Bedarf von knapp 54 ha. Selbst diese optimistische Bedarfsrechnung würde bei Inanspruchnahme der langfristigen Reserven durch die vorgeschlagenen Flächen abgedeckt.

Planungsziel: Es soll ein grundsätzlicher Überblick über die gewerblichen Entwicklungsmöglichkeiten im Stadtgebiet gewonnen werden. Dieser bildet die Grundlage für die weitere Bauleitplanung. Die Entwicklungskonzeption ist zudem ein wichtiger Baustein für die Wirtschaftsförderung.

Planungsstand: Die Potenzialuntersuchung stellt lediglich einen ersten Schritt für die zukünftige Gewerbeflächenentwicklung dar. Die Entwicklung der Flächen ist erst nach Schaffung von Baurecht möglich, sie soll bedarfsgerecht erfolgen. Daher kann nicht von vornherein unterstellt werden, dass alle empfohlenen Flächen bereits bei der anstehenden Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplans Berücksichtigung finden. Alle Flächen müssen in weiteren Planungsstufen noch detaillierter untersucht werden.

Im Ortschaftsrat wurden Bedenken wegen der sich reduzierenden Flächen für die Landwirtschaft vorgebracht, da nur bei ausreichendem Land die Existenz landwirtschaftlicher Betriebe gewährleistet ist, ein Flächenfraß soll vermieden werden. Es wurde darauf hingewiesen, dass die Gewerbeflächen nicht auf einmal, sondern Zug um Zug in einem längeren Zeitraum umgesetzt werden sollen.    

Der Ortschaftsrat Ebnat empfahl dem Gemeinderat mehrheitlich die Fassung folgenden Beschlusses:

1.    Die städtebauliche Potentialabschätzung für Gewerbeflächen wird zur Kenntnis genommen.

2.    Die Aufnahme von weiteren 33,5 ha gewerblicher Baufläche in Ebnat in das Gewerbeflächenkonzept wird überprüft.

7. Bekanntgaben und Anfragen

Für den weiteren Bauabschnitt der Ortskernsanierung Ebnat liegt ein Zeitplan vor, nach dem die Vergabe der Bauleistungen am 17.06.2015 erfolgen wird, der Baubeginn ist am 29.06.2015 vorgesehen. Einen Zwischentermin gibt es für das Bauende Ebnater Hauptstraße und Einmündung der Münzstraße am 30.09.2015, das Bauende der Gesamtmaßnahme ist für den 18.12.2015 vorgesehen, sofern keine größeren Schwierigkeiten bei der Bauabwicklung auftreten.

Eine illegale Müllablagerung im Karrenhau wurde zwei Tag lang durch den städtischen Bauhof entsorgt, darunter befanden sich 4 Altölkanister. 

Auf die Dringlichkeit der Anlegung des Kinderspielplatzes im Baugebiet nördlich der Jurastraße wurde hingewiesen. Die Maßnahme ist im Haushalt 2016 vorgesehen.

Ein Hinweis betraf den schadhaften Fahrbahnbelagswechsel in der Ebnater Hauptstraße.

© Stadt Aalen, 02.01.2015