Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 23. Mai 2012

$(text:b:1. Vergabe: Endausbau Habsburger Straße, Aalen-Ebnat)$ Der Ortschaftsrat Ebnat beschloss einstimmig, die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Franz Traub, Aalen-Ebnat zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 7. Mai 2012 mit einer Auftragssumme von 47.583,72 € zu vergeben. Die Kosten für den Gehwegausbau werden im Finanzhaushalt wie folgt verbucht: Investitionsnummer: I660025; hier sind 100.000 € bereitgestellt. Der Bau soll am 11.06.2012 beginnen, das Bauende ist für den 06.07.2012 terminiert. Die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt. $(text:b:2. Vergabe: Erschließung Gewerbegebiet Nördl. Jurastraße, Endausbau, 1. BA in Aalen-Ebnat)$ Der Ortschaftsrat Ebnat beschloss einstimmig, die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Thannhauser + Ulbricht, Fremdingen, zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 7. Mai 2012 mit einer Auftragssumme von 170.147,03€ zu vergeben. Die Kosten für die Straßenbauarbeiten werden im Finanzhaushalt wie folgt verbucht: Investitionsnummer: I660056; hier sind 365.000 € Kassenmittel bereitgestellt, davon 65.000 E für Ingenieurleitungen. Außerdem liegt eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 277.000 € vor. Der Bau soll am 02.07.2012 beginnen, das Bauende ist für den 28.09.2012 vorgesehen. Die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt. $(text:b:3. Bebauungsplan "Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße")$ in den Planbereichen 34-01, 34-02, 34-03 und 35-01 in Aalen-Ebnat, Plan Nr. 34-01/2 und Satzung über örtliche Bauvorschriften für das Bebauungsplangebiet, Plan Nr. 34-01/2 sowie 42. FNP-Änderung im Bereich "Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße" - Prüfung der abgegebenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB und Satzungsbeschlüsse gem. § 10 (1) BauGB u. § 74 (6) LBO Planungsanlass: Der Bebauungsplan „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“, Plan-Nr. 34-01 soll geändert werden. Der Flächennutzungsplan soll dabei im Rahmen der 42. FNP-Änderung parallel an den Bebauungsplan angepasst werden. Im Zusammenhang mit der angestrebten Bebauungsplanänderung sollen Festsetzungen aktualisiert, standardisiert und an neuere Entwicklungen zum Beispiel auch im Bereich Energieeinsparverordnung angepasst werden. Die Grünordnung muss entsprechend geändert werden. Neben kleineren Korrekturen im Bereich der bisherigen Grünflächen in Gebietsmitte und östlich des Krautgartenwegs sollen die bisherigen Grünflächen südlich des Gebietseingangs und nordöstlich des Jugendzentrums künftig als Baugrundstücke zur Verfügung stehen. Der bisher vorgesehene Anschluss des Plangebiets an die geplante Nordumfahrung muss aus topographischen Gründen entfallen; die durch die beschriebenen Maßnahmen freiwerdenden Grundstücke sollen im Rahmen einer Nachverdichtung zeitnah einer Bebauung zur Verfügung gestellt werden. Konkrete Investorenanfragen liegen dazu vor. Mit dem Bauleitverfahren werden vor allem Erweiterungen von örtlichen Gewerbebetrieben, die sich im Bereich erneuerbarer Energien engagieren, auf überwiegend bereits rechtlich gesicherter Baufläche ermöglicht. Planungsziel: Für das Plangebiet ist das bestehende Planungsrecht entsprechend aktueller Entwicklungen weiter zu entwickeln. Ein Bebauungsplan ist erforderlich, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für zukünftige, überwiegend gewerbliche Baumaßnahmen zu schaffen und um eine nachhaltige Entwicklung im Umfeld zu ermöglichen. Das Verfahren dient der Wirtschaftsförderung und Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstruktur. Planungsstand: Der Gemeinderat hat am 15.12.2011 den 2. Bebauungsplanentwurf gebilligt. Die 2. öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 26.03.2012 bis 11.04.2012 statt; den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurde während dieser Zeit Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Während dieser Zeit gingen 4 Anregungen von Behörden, von 4 Stellen liegen Schreiben ohne Anregungen vor. Privatpersonen haben sich zur 2. Auslegung nicht schriftlich geäußert. Die Schreiben behandeln überwiegend die Themen Lärm, die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie Altlasten und Verkehr. Meist wird auf die Stellungnahmen im Rahmen der 1. Auslegung verwiesen. Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ist eine Änderung des FNP- und B-Plan-Entwurfs nicht erforderlich. Folgende Verfahrensschritte stehen an: Das Ergebnis der Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen ist in der Liste vom 14.05.2012 als Abwägungsvorschlag enthalten (siehe Anlage B). Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB muss der Gemeinderat die eingegangenen Stellungnahmen prüfen und über die Abwägungsvorschläge als Ergebnis seiner Abwägung der betroffenen Belange beschließen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Beteiligten bzw. Betroffenen schriftlich mitzuteilen. Ferner sind der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften als Satzung zu beschließen und das Parallelverfahren zur Flächennutzungsplan-Änderung abzuschließen. Der Ortschaftsrat Ebnat beschloss einstimmig, dem Gemeinderat Aalen folgenden Beschluss zu empfehlen: 1. Der Gemeinderat stellt nach Abwägung die beigefügte Liste vom 14.05.2012 betreffend des genannten Bebauungsplanes und der zugehörigen Satzung über örtliche Bauvorschriften als Ergebnis der von ihm durchgeführten Prüfung der während der Auslegung abgegebenen Stellungnahmen fest (Anl. B). 2. Die als Anlage beigefügten S a t z u n g e n werden beschlossen (Anl. A.). 3. Durch diesen Bebauungsplan (Plan Nr. 34-01/2) und die Satzung über örtliche Bauvorschriften wird folgender Bebauungsplan aufgehoben, soweit dieser vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes Plan Nr. 34-01/2 überlagert wird: ¨ Plan Nr. 34-01 vom 22.09.1997/04.06.1998/17.12.1998, in Kraft ab 23.06.1999. 4. Die 42. Änderung des Flächennutzungsplans für die Verwaltungsgemeinschaft Aalen im Bereich „Gewerbe- und Mischgebiet nördlich der Jurastraße“ wird festgestellt. $(text:b:4. Bekanntgaben und Anfragen)$ $(list:ul:Die Beratung des Bebauungsplans „Wohngebiet südlich des ehemaligen Härtsfeldbahnhofes“ in Ebnat wurde auf die Juli-Sitzung verschoben. ~Die Verkehrsschau befasste sich mit dem Fußgängerüberweg im Bereich des Bärenplatzes. Während sich Ebnat dafür aussprach, den Fußgängerüberweg an der jetzigen Stelle zu belassen, waren die städtischen Ämter sowie die Polizei der Ansicht, dass dieser richtlinienkonform südlich der Einmündung der Seestraße zu verlegen sei. Mangels Einigung entschied Bürgermeister Fehrenbacher, dass der Fußgängerüberweg südlich der Einmündung der Seestraße verlegt wird. ~Der Antrag aus Ebnat, während des Umbaus des Dorfplatzes einen Fußgängerüberweg u.a. für die Schulkinder aus Sicherheitsgründen südlich der Apotheke einzurichten, wurde seitens der Stadt abgelehnt. ~In nächster Zeit werden Geschwindigkeitsmessungen im Bereich des Fußgängerüberwegs bei der Metzgerei Kröner sowie in der Lange Straße stattfinden, da dort häufig zu schnell gefahren wird. ~Nachdem die Info-Bucht am Ortseingang Ebnat aus Richtung Waldhausen her kommend bald fertiggestellt sein wird, hat nun der HGV Ebnat die Möglichkeit, dort eine Informationstafel aufzustellen. ~Angemahnt wurde die Entwicklung und Erschließung weiterer Baugebiete in Ebnat. Es sollten ausreichend Gelder für den Grunderwerb in Ebnat zur Verfügung stehen. Insbesondere die Grundstücke nördlich der Graf-Hartmann-Straße müssen für den Fortgang der Innenentwicklung erworben werden. Befürchtet wurde, dass durch den Erwerb des Baustahl-Areals seitens der Stadt kein Geld mehr für den Grunderwerb in den Stadtbezirken verwendet wird. ~Die Diskussion im Ortschaftsrat über die Bevölkerungsentwicklung Ebnats soll in der Juli-Sitzung stattfinden. ~Das Ebnater Jugendforum am 16. Mai 2012 war ein voller Erfolg und soll im nächsten Jahr wieder veranstaltet werden. Die Wünsche und Anregungen der Jugendlichen, die im machbaren Rahmen dieses Jahres liegen, sollen umgesetzt werden, unter anderen wird das Jugendzentrum im Juni wieder geöffnet werden. ~Die Einweihung des Dorfplatzes voraussichtlich im Rahmen eines Marktes wird vorbereitet.)$
© Stadt Aalen, 25.05.2012