Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 24. September 2014

1. Einführung und Verpflichtung von Herrn Bernhard Mysliwitz in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat

Nachdem Herr Bernhard Mysliwitz an der konstituierenden Sitzung des Ortschaftsrates Ebnat im Juli nicht teilnehmen konnte, wurde er von Herrn Ortsvorsteher Traub in sein neues Amt in Form eines Handgelöbnisses verpflichtet.

2. Friedhofsgebäude Ebnat Genehmigung von außerplanmäßigen Ausgaben für die Überdachung zwischen der offenen Aussegnungshalle und dem offenen Flachbau

Im Rahmen der Haushaltsanmeldung wurde erneut über den Bedarf einer Überdachung zwischen der offenen Aussegnungshalle und dem offenen Flachbau angemeldet. Die Notwendigkeit begründet sich dahingehend, dass bei schlechtem Wetter die Trauernden während der Abkündigung im Freien stehen und Niederschlägen ausgesetzt sind. Die Stadtverwaltung legte dem Ortschaftsrat eine Planung vor, die ein Flachdach, beginnend über dem Pavillon und Leichenhalle hineinragend, vorsieht. Außerdem sollen über eine zusätzliche Schiebetür auf der Ostseite starke Zuglufterscheinungen im offenen Durchgangsbereich minimiert werden. Die Gesamtkosten für diese Maßnahme würden sich auf 40.000 € belaufen.

Der Ortschaftsrat konnte sich mit dieser Planung nicht anfreunden, er kritisierte, dass keine Alternativplanungen vorgelegt wurden. Ein Flachdach würde optisch nicht zu den vorhandenen Dachformen passen, außerdem würde es die weit über die Grenzen Ebnats hinaus bekannten Glasfenster von Sieger Köder, den Totentanz, verdecken. Mehrere Ortschaftsräte vertraten die Meinung, dass eine Verlängerung des Leichenhallendaches eine gute Lösung wäre. Die Anbringung einer Schiebetür sollte nicht an der Ostseite erfolgen, da in diesem Bereich bei großen Beerdigungen viele Beerdigungsteilnehmer stehen. Sehr sinnvoll wäre der Einbau eines Glastürelements zwischen dem Glockenturm und dem Pavillon, da dort in erhöhtem Maße Zugluft auftritt. Angesprochen wurde auch die Möglichkeit, den Bereich zwischen Pavillon und der westlichen Mauer / dem Glockenturm zu überdachen. Die Verwaltung wies darauf hin, dass für derartige Maßnahmen mit wesentlich mehr Kosten zu rechnen ist.

Der Ortschaftsrat Ebnat lehnte einstimmig die vorgelegte Planung ab. Er brachte in der Diskussion einmütig zum Ausdruck, dass bauliche Verbesserungen dringend erforderlich und gewünscht sind. Um die für die örtlichen Bedürfnisse und Gegebenheiten beste Variante verwirklichen zu können, bittet der Ortschaftsrat um die Vorlage von Alternativplanungen in seiner nächsten Sitzung am 12.11.2014. In den Beiträgen der Mandatsträger wurden die Problemstellungen Luftdurchzug und Vergrößerung bzw. Verbindung der Überdachung betont. Es wurde angeregt, die Varianten Verlängerung des Daches der Aussegnungshalle und Schließung des Durchgangs zwischen Glockenturm und Pavillon mittels Türelement mit in die Untersuchungen einzubeziehen.

3. Sachstandsbericht zur Entwicklung der Windenergie auf Markung Ebnat

Zur Zeit findet für den Windpark Ebnat / Ochsenberg ein Zielabweichungsverfahren statt, über das noch nicht endgültig entschieden wurde. Von den Vorranggebieten für die Windenergienutzung liegt der zentrale Teil auf der südwestlichen Gemarkung von Ebnat, andere Teile liegen auf Gemarkung Oberkochen und Heidenheim. Die Firma Blauwind als Antragsteller hat eine relativ konkrete Planung für die Windenergieanlagen vorgelegt, die sich über die gesamte Fläche verteilen. Insgesamt hat das Vorranggebiet eine Fläche von ca. 250 Hektar. Jede Anlage erzeugt eine Leistung von 2,4 Megawatt. Die Nabenhöhe der Anlagen beträgt ca. 141 Meter. Dazu kommt ein Rotordurchmesser von 117 Metern, das ergibt eine Flügellänge von 58 Metern, so dass die Gesamthöhe der Windenergieanlagen bei 199 Metern liegt. Nicht alle Anlagen liegen auf Markung Ebnat. Auf Oberkochener Markung sind bislang keine Windkraftanlagen geplant, 4 Anlagen sind auf dem Gebiet der Stadt Heidenheim vorgesehen, 10 Anlagen auf Markung Ebnat, wobei die Sichtbarkeit von allen Anlagen ähnlich ist, unabhängig davon, ob sie auf Ebnater Gemarkung oder auf der Nachbargemarkung stehen.

Die Stadt ist aufgefordert, eine Stellungnahme abzugeben. In dieser Stellungnahme wird auf die erforderliche Übereinstimmung mit dem Flächennutzungsplan und die notwendigen Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten zu den Windkraftanlagen hingewiesen. Gefordert wird die Aufnahme einer gesetzlichen Rückbauverpflichtung in die Baugenehmigung. Der Windparkbetreiber hat ökologische Ausgleichsmaßnahmen zu finanzieren, die nach dem Willen der Stadt nach Möglichkeit in einem räumlichen Zusammenhang mit dem Planungsgebiet stehen sollen. In der Regel geht davon der größte Teil an den Naturschutzfonds. Im Ortschaftsrat wurde angeregt, diese Ausgleichszahlungen für Vorhaben in Ebnat zu verwenden. Hingewiesen wurde in diesem Zusammenhang auf die zahlreichen Biotope auf Ebnater Gemarkung sowie die Naturschutzgruppe Vorderes Härtsfeld, die mit eingebunden werden könnte. Es wurde darauf hingewiesen, dass nicht die Stadt, sondern das Landratsamt Herr des Verfahrens ist.

4. Bestätigung der Wiederwahl des Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Waldhausen / Ebnat

Die Freiwillige Feuerwehr Aalen, Abteilung Waldhausen / Ebnat, hat in der Hauptversammlung am 08.03.2014 Herrn Manfred Klopfer, wohnhaft in der Bürgerstraße 12, 73432 Aalen-Ebnat zum Abteilungskommandanten wiedergewählt.
Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig folgenden Beschluss: Der Wiederwahl von Herrn Manfred Klopfer zum Abteilungskommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Aalen, Abteilung Waldhausen / Ebnat wird gem. § 8 Abs. 2 Feuerwehrgesetz i. V. m. § 9 Abs. 4 und § 10 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Stadt Aalen zugestimmt. Im Ortschaftsrat wurde die Kompetenz und Verlässlichkeit von Herrn Klopfer ausdrücklich gewürdigt.

5. Bekanntgaben und Anfragen

  • Eine Anfrage betraf die Ebnater Nordumfahrung. Derzeit ist der Bundesverkehrswegeplan in Arbeit. Die Nordumfahrung Ebnat muss in engem Zusammenhang mit der B 29a gesehen werden, die nur dann realisiert werden wird, wenn ein Netzschluss der Bundesstraßen gewährleistet ist. Die mit Baukosten von 4,4 Millionen € angesetzte Nordumfahrung ist grundstücksmäßig bereits gesichert. Wichtig ist der Verbleib der Nordumfahrung als Teil der  B 29a im vordringlichen Bedarf. Es kann im Grunde nur eine abschnittsweise Realisierung geben, die geschätzten Kosten für die gesamte Baumaßnahme liegen bei knapp 30 Millionen €. Im Rahmen einer Klausurtagung des Gemeinderats am 17.10.2014 wird sich dieser zu dem Thema positionieren. Im Ortschaftsrat war man sich einig, dass der Lückenschluss in Sachen Bundesstraßen durch die Nordumfahrung Ebnat Priorität haben muss.   

  • Erneut wurde die Prioritätenliste für die Sanierung der Ortsstraßen angemahnt. Diese soll in der Novembersitzung des Ortschaftsrates von der Stadtverwaltung vorgelegt werden.

  • Der Erschließungsbeitrag für das Baugebiet Beckenwiesen kann immer noch nicht abgerechnet werden, da zunächst noch Vorgaben aus dem Bebauungsplan zu verwirklichen sind.

  • Es wurden mehrere Anliegen für die Verkehrsschau vorgebracht. Zum einen wird im Schäfweg in der 30-er Zone häufig viel zu schnell gefahren. Eine Bodenwelle könnte hier Abhilfe schaffen. Auch in der Ringstraße ist zu schnelles Fahren vieler Verkehrsteilnehmer feststellbar.

  • Auf erforderlichen Heckenrückschnitt am südlichen Ortsrand von Ebnat sowie notwendige Baumrückschnitte in der Ringstraße wurde hingewiesen.
© Stadt Aalen, 02.10.2014