Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 9. Juli 2014

I. Sitzung des seitherigen Ortschaftsrates Aalen-Ebnat

1. Feststellung des Vorliegens von Hinderungsgründen gemäß § 29 GemO i.V.m. § 72 GemO bei den neugewählten Mitgliedern des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat für den Eintritt in das Gremium

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 03. Juni 2014 das endgültige Wahlergebnis der Ortschaftsratswahl vom 25. Mai 2014 festgestellt. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass dem Gemeindewahlausschuss keine Umstände bekannt sind, die die Wählbarkeit bei den neu gewählten Ortschaftsratsmitgliedern ausschließen. Das Wahlergebnis wurde am 12. Juni 2014 öffentlich bekannt gegeben. Die Gewählten wurden von ihrer Wahl bzw. von ihrer Wiederwahl benachrichtigt.

Die Wahlunterlagen wurden gemäß § 47 der Kommunalwahlordnung dem Regierungspräsidium Stuttgart zur Prüfung vorgelegt. Durch den Ortschaftsrat in seiner alten Besetzung ist festzustellen, ob bei den Gewählten für den Eintritt in den Ortschaftsrat ein Hinderungsgrund gemäß § 29 GemO i. V. m. § 72 GemO vorliegt. Soweit der Stadtverwaltung bekannt ist, sind bei den Gewählten keine Hinderungsgründe gegeben. Nachdem sich Hinderungsgründe auch aus persönlichen Verhältnissen ergeben können, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind, wurde allen Gewählten eine Abschrift der betreffenden gesetzlichen Vorschriften zugeleitet. Sie wurden aufgefordert, eventuelle Hinderungsgründe der Stadtverwaltung mitzuteilen. In den inzwischen eingegangenen Erklärungen sind ebenfalls keine Hinderungsgründe genannt worden.

Bei der Wahl am 25. Mai 2014 wurden folgende Personen in den Ortschaftsrat Aalen-Ebnat gewählt:

·         Matthias Beyrle

·         Simone Bieg

·         Daniel Dambacher

·         Eugen Gentner

·         Uwe Grieser

·         Lothar Lindner

·         Bernhard Mysliwitz

·         Viktor Schill

·         Stefan Spiller

·         Manfred Traub

·         Lothar Weber

·         Josef Wunderle

Der Ortschaftsrat stellte einstimmig fest, dass bei den gewählten Personen keine Hinderungsgründe für den Eintritt in den Ortschaftsrat vorliegen.

2. Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat und Ehrung von Herrn Gerhard Bösner und Herrn Joachim Schubert mit der Ehrenplakette der Stadt Aalen in Bronze

Die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 haben zu Veränderungen in der Zusammensetzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat geführt. Nach dem amtlichen Wahlergebnis wurde Herr Thomas Wankmüller nicht mehr in das Gremium gewählt. Frau Silke Kastner, Herr Gerhard Bösner und Herr Joachim Schubert hatten sich nicht mehr zur Wahl gestellt. Diese 4 Ortschaftsräte beenden somit ihre Amtszeit.

 Oberbürgermeister Rentschler würdigte in einer Laudatio das ehrenamtliche bürgerschaftliche Engagement der ausscheidenden Mitglieder des Ortschaftsrates. Er verlieh Herrn Gerhard Bösner und Herrn Joachim Schubert für ihre 14-jährige kommunalpolitische Tätigkeit die Ehrenplakette der Stadt Aalen in Bronze und würdigte ihre Verdienste für den Stadtbezirk Ebnat.

Herr Thomas Wankmüller gehörte seit 2004 dem Ortschaftsrat Aalen-Ebnat an, Frau Silke Kastner seit 2009. Im Rahmen der Verabschiedung hob der Oberbürgermeister auch deren Einsatz im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit hervor.

Oberbürgermeister Rentschler und Ortsvorsteher Traub mit Silke Kastner und Gerhard Bösner. (© Stadt Aalen)

3. Neufassung der Friedhofsordnung

Im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens verschiedener Steinmetze gegen die Friedhofsordnung der Stadt Kehl, wurde am 29.04.2014 das Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (VGH) gesprochen. In der Urteilsbegründung wird wie folgt argumentiert:„ … das Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit sei mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Es belaste Steinmetze unzumutbar. “

Aus diesem Grund ist diese Satzungsvorschrift bereits unwirksam.

Auch gegen die Friedhofsordnung der Stadt Aalen (FHO) wird ein derartiges Verfahren angestrengt. Die §§ 16 Abs. VII und 25 Nr. 4, 2. Halbsatz der FHO vom 21.03.2013 sind hier unwirksam. Um eine Fortführung des Verfahrens und somit weitere Kosten zu vermeiden, schlägt die Abteilung Friedhofswesen die Entfernung dieser beiden Passagen vor. Im Zuge dieser Überprüfung der FHO wurden außerdem  die Öffnungszeiten der Friedhöfe niedergeschrieben, die Grabart der Sargrasengräber in § 12 c FHO detaillierter beschrieben und Verantwortlichkeiten bzw. Abläufe verdeutlicht. Die Aalener Friedhöfe einschließlich des Ebnater Friedhofs sind wie folgt geöffnet: April – September 7.00 – 20.00 Uhr, Oktober und März 8.00 – 18:00 Uhr, November – Februar 8.00 – 17:00 Uhr.   

Der Ortschaftsrat Ebnat empfahl dem Gemeinderat einstimmig, die Neufassung der Friedhofsordnung zu beschließen. Die Satzung ist öffentlich bekannt zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde anzuzeigen.

II. Konstituierende Sitzung des neu gewählten Ortschaftsrates Aalen-Ebnat

1. Einführung und Verpflichtung der neu gewählten Ortschaftsratsmitglieder

Die neu gewählten Mitglieder des Ortschaftsrates sowie die wiedergewählten Ortschaftsräte wurden von Herrn Oberbürgermeister Rentschler nach einer Information über die Rechte und Pflichten eines Ortschaftsrates in ihr neues Amt in Form eines Handgelöbnisses verpflichtet. Nachdem dieses Gelöbnis abgelegt wurde, ist das Gremium offiziell in das Amt eingeführt.

Der neu konstituierte Ortschaftsrat zusammen mit Oberbürgermeister Rentschler (© Stadt Aalen)

2. Vorschlag an den Gemeinderat für die Wahl einer Ortsvorsteherin / eines Orts-vorstehers und ihrer / seiner Stellvertreter /-innen

Der / die Ortsvorsteher /in wird jeweils nach der Wahl des Ortschaftsrates von diesem gewählt.  Seine /ihre Amtszeit beträgt grundsätzlich 5 Jahre und endet mit der des Ortschaftsrates. Für die Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers ist der Gemeinderat zuständig. Die Wahl erfolgt auf Vorschlag des Ortschaftsrates. Wählbar zur Ortsvorsteherin / zum Ortsvorsteher sind die zum Ortschaftsrat für den entsprechenden Stadtbezirk wählbaren Bürgerinnen / Bürger. Zur Stellvertreterin / zum Stellvertreter des Ortsvorstehers sind nur Ortschaftsratsmitglieder wählbar.

Wahl des Ortsvorstehers:

Zum Ortsvorsteher wurde Amtsinhaber Manfred Traub vorgeschlagen. In offener Abstimmung wurde er einstimmig gewählt. Damit schlägt der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat dem Gemeinderat Herrn Manfred Traub zur Wiederwahl als Ortsvorsteher vor.

Wahl der / des ersten stellvertretenden Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers:

Zum ersten stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Herr Uwe Grieser vorgeschlagen, der dieses Amt bereits seither inne hatte. Er wurde einstimmig in offener Abstimmung gewählt und wird dem Gemeinderat zum ersten stellvertretenden Ortsvorsteher vorgeschlagen.

Wahl der / des zweiten stellvertretenden Ortsvorsteherin / Ortsvorstehers:

Zum zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher wurde Herr Lothar Weber vorgeschlagen, der ebenfalls dieses Amt seither inne hatte. Auch er wurde einstimmig in offener Abstimmung gewählt und wird dem Gemeinderat zum zweiten stellvertretenden Ortsvorsteher vorgeschlagen.

3. Bekanntgaben und Anfragen

  • Das Motorradfreundschaftstreffen der Motorradfreunde Bisons Ebnat e.V. findet in diesem Jahr vom 15. – 17. August statt.
  • Die L-Bank hat mitgeteilt, dass der restliche Zuschuss für die Gestaltung des Ebnater Dorfplatzes in Höhe von 128.000 € bis zum 30.06.2015 abzurufen und eine Fristverlängerung nicht möglich ist.
© Stadt Aalen, 10.07.2014