Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat vom 08. April 2013

$(text:b: 1. Sachlicher Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windenergie) der Verwaltungsgemeinschaft Aalen-Essingen-Hüttlingen - 1. Auslegungsbeschluss gem. § 3 (2) BauGB)$ Der von Menschen verursachte Klimawandel und seine Auswirkungen werden in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft kaum mehr in Zweifel gezogen. Auch vor diesem Hintergrund wurde der Aufstellungsbeschluss zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft und Teilbereich Photovoltaik) für den Bereich der Verwaltungsgemeinschaft (VG) Aalen-Essingen-Hüttlingen am 27.3.2012 gefasst. In der Zwischenzeit wurde gemäß Vorgaben des Windenergieerlasses das nun vorliegende Standortkonzept für den Planbereich (=gesamte Fläche der VG Aalen-Essingen-Hüttlingen) erarbeitet. Ziel des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft) ist es, die Ansiedlung von Windkraftanlagen durch Ausweisung geeigneter Standorte zu unterstützen und im Rahmen der kommunalen Planungshoheit zu steuern. Dabei soll der Nutzung der Windenergie substanziell Raum verschafft werden. Im übrigen Plangebiet soll die Errichtung von regionalbedeutsamen Windkraftanlagen dagegen ausgeschlossen sein. Um zukünftigen, technologischen Entwicklungen im Bereich der Kleinwindanlagen nicht vorzugreifen und nicht raumbedeutsame, kleinere Windkraftanlagen auch außerhalb der künftigen Konzentrationszonen zuzulassen, bezieht sich der sachliche Teilflächennutzungsplan erneuerbare Energien auf raumbedeutsame Windenergieanlagen. Die erste Studie des Standortkonzeptes zur Freiflächenphotovoltaik lässt zahlreiche Fragen offen, die im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens auch unter intensiver Beteiligung der Gremien und Bürger noch zu klären sind, weshalb der Teilbereich „Freiflächenphotovoltaik“ vom Sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien ausgeklammert und separat weiter bearbeitet werden soll. Für die geplanten „Gebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen“ konnte in zahlreichen öffentlichen Veranstaltungen sowie Sitzungen der politischen Gremien eine überwiegende Zustimmung der Bürger und Gremienmitglieder vernommen werden. Aus der frühzeitigen Beteiligung, der Umweltprüfung oder dem bisherigen Stand im Bereich Artenschutz ergeben sich zu den geplanten „Gebieten für raumbedeutsame Windenergieanlagen“ keine unüberwindbaren Konflikte, was sich vermutlich beschleunigend auf das weitere Verfahren und die Umsetzung der Energiewende im Bereich Windenergie im Planungsraum auswirken wird. Das bisherige „Sondergebiet für raumbedeutsame Windenergieanlagen Waldhausen“ (5. FNP-Änderung) soll im Rahmen der Teilfortschreibung des FNP aufgehoben werden und im geplanten „Gebiet für Raumbedeutsame Windenergieanlagen Waldhausen/Beuren“ aufgehen. Analog dazu soll mit den Planungen zur 6. FNP-Änderung am Standort Lauterburg verfahren werden. Die aktuell geplanten„Gebiete für raumbedeutsame Windenergieanlagen“ entsprechen den Planbereichen des aktuellen Regionalplanänderungsverfahrens sowie den Grundsatzbeschlüssen der zuständigen politische Gremien. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist in den geplanten „Gebieten für raumbedeutsame Windenergieanlagen“ mit dem Vorkommen planungsrelevanter Tierarten (Vögel und Fledermäuse) zu rechnen, für die bei Errichtung einer Windkraftanlage (WKA) Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Durch geeignete Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen kann vermutlich das Ausmaß der Beeinträchtigungen unter die Erheblichkeitsschwelle gesenkt werden. Unter Berücksichtigung der im Verhältnis zum Planungsraum großflächigen, aber verhältnismäßig windschwachen Tallagen, der teilweisen sensiblen Kulturlandschaft sowie vieler „harter“ Ausschlusskriterien (u.a. relativ dicht besiedelter, teilweise zersiedelter Planbereich) wird mit den geplanten „Gebieten für raumbedeutsame Windenergieanlagen“ auf ca. 590 ha Fläche Raum für regionalbedeutsame Windenergieanlagen geschaffen. Das vorliegende Bauleitplanverfahren ermöglicht die Voraussetzung für Neuinvestitionen von deutlich über 100 Mio. Euro und dient deshalb nicht nur dem Klimaschutz, sondern auch in hohem Maße der Wirtschaftsförderung. Auf Gemarkung Ebnat können im südlichsten Bereich auf ca. 162 ha bis zu 8 Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 200 Metern (einschließlich Rotorlänge)entstehen, weitere Standorte für Windkraftanlagen befinden sich in Waldhausen/Beuren (bis zu 16 Windkraftanlagen) und Lauterburg. Außerdem gibt es noch 4 Potentialflächen, und zwar südöstlich und nordöstlich von Ebnat, südwestlich von Ebnat in Richtung Maria Eich sowie südwestlich von Niesitz. Stehen allerdings in den Vorranggebieten ausreichend besser geeignete Flächen zur Verfügung, beabsichtigt der Regionalverband, die Potentialflächen nicht weiter zu verfolgen. Der Ortschaftsrat war sich einig, dass sowohl der Bevölkerung als auch der Landschaft nicht mehr als die angedachten 8 Windkraftanlagen zuzumuten sind und eine Nutzung der Potentialflächen nicht in Frage kommt. Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat empfahl daher dem Gemeinsamen Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft einstimmig, den Entwurf des Sachlichen Teilflächennutzungsplans Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft), inklusive Abgrenzungsplan, Begründung mit Umweltbericht sowie den Anlagen (C, D, E, F, H) zu billigen. Durch den Sachlichen Teilflächennutzungsplan Erneuerbare Energien (Teilbereich Windkraft) werden folgende Flächennutzungspläne aufgehoben: 5. FNP-Änderung, „Raumbedeutsame Windenergieanlagen“, Aalen-Waldhausen: Sonstiges Sondergebiet gen. RP Stuttgart am 20.06.2006, wirksam ab 19.07.2006; und 6. FNP-Änderung, „Bereich für raumbedeutsame Windenergieanlagen Unteres Wehrenfeld“, Essingen-Lauterburg, Feststellungsbeschluss Gemeinsamer Ausschuss vom 21.03.2006. Die zusätzlichen Potentialflächen auf Markung Ebnat wurden abgelehnt, weil Sachgründe dies fordern. $(text:b: 2. Vergabe der Erschließungsarbeiten für das Baugebiet "Krautgarten-Birkenmahd", 1. BA, Endausbau, Aalen-Ebnat)$ Der Ortschaftsrat Aalen-Ebnat beschloss, die Arbeiten an den günstigsten Bieter, die Firma Thannhauser + Ulbricht, Fremdingen zu den Preisen und Bedingungen des Angebots vom 2.4.2013 mit einer Auftragssumme von 39.548,91€ zu vergeben. Das Bauende ist für den 28.6.2013 vorgesehen, die Bauleitung übernimmt das Tiefbauamt. $(text:b: 3. Neukonzeption und Überplanung Friedhof Aalen-Ebnat)$ Das Grünflächen- und Umweltamt hat im Benehmen mit der Ortschaftsverwaltung Ebnat die Anregung aufgegriffen, den Friedhof Ebnat im Hinblick auf die steigende Tendenz zur Urnenbestattung zu überplanen. Das Grünflächen- und Umweltamt hat aus diesem Grund den derzeitigen Bestand an Gräbern analysiert. Dieser liegt bei ca. 410 Gräbern jeglicher Art. Davon sind ca. 100 Gräber Urnengräber (entspricht einem Anteil von ca. 24%). Das Grünflächen- und Umweltamt geht bei derzeitiger Entwicklung davon aus, dass sich der Anteil der Urnenbestattung auf einer Marke von ca. 80% einpendelt. Seit dem 01.01.2011 lag auf dem Friedhof Ebnat die Urnenquote bei Grabneuerwerb bis Stand 18.10.2012 sogar bei knapp 86%. Langfristiges Ziel der Komplettüberplanung ist deshalb ausreichend Urnengräber in verschiedener Art und Weise zur Verfügung zu stellen. Dabei ist es notwendig, wie in Anlage 1 dargestellt, Abteilungen des Friedhofes neu zu ordnen und für bestimmte Abteilungen Belegungssperren zu erlassen. Im Zuge des Beschlusses der Neukonzeption für den Friedhof Ebnat beabsichtigt das Grünflächen- und Umweltamt die Einführung von Urnengemeinschaftsgräbern als weitere pflegefreie Alternative der Urnenbestattung. Begonnen werden soll mit dem Bau der Urnengemeinschaftsfelder in Abt. 5. Die Abteilung A wurde bereits mit Sitzung des Ortschaftsrats vom 29.09.2010 für weitere Belegungen gesperrt. Diese Sperre bleibt bestehen. Die Abteilungen B und C werden für Sarggräber gesperrt mit der Maßgabe, dass keine Grabneuverkäufe mehr erfolgen. Bestehende Wahlgrabrechte bleiben erhalten. Des Weiteren dürfen in den bestehenden Wahlgräbern Bestattungen bis zur Rückgabe des Grabes nach Ablauf der letzten Ruhezeit erfolgen. Die Abteilung D wird mit der Maßgabe gesperrt, dass grundsätzlich keine Wahlgräber mehr neu verkauft werden. Es werden zukünftig die gemäß Plan eingezeichneten Reihengräber, Reihenrasengräber, Wahlrasen- sowie Wahlgräber vorgehalten. Bestehende Wahlgrabrechte bleiben erhalten. Des Weiteren dürfen in den bestehenden Wahlgräbern Bestattungen bis zur Rückgabe des Grabes nach Ablauf der letzten Ruhezeit erfolgen. Die Abteilung KIN mit den Kindergräbern bleibt bestehen. Die Abteilungen U/01 bis U/13 sind Bestand. Eine Veränderung ist hier nicht vorgesehen. Die Abteilung 1 wurde bereits mit Sitzung des Ortschaftsrats vom 29.09.2010 für weitere Neubelegungen gesperrt. Bisher sind dort Familiengräber angelegt. Nach Freiwerden der Abteilung sind hier zukünftig Urnengräber geplant. Die Abteilung 2 wurde bereits mit Sitzung des Ortschaftsrats vom 29.09.2010 für weitere Neubelegungen gesperrt. Bisher sind dort Familiengräber angelegt. Zukünftig werden hier die gemäß Plan eingezeichneten Wahleinzelgräber und Wahlrasengräber vorgehalten. Abteilung 3 wird für Sarggräber gesperrt mit der Maßgabe, dass keine Grabneuverkäufe mehr erfolgen. Nach Freiwerden der Stellen sind hier zukünftig Urnengräber geplant. Abteilung 4 bleibt wie bisher mit Wahldoppelgräbern bestehen. Abteilung 5 wird für Sarggräber in den Reihen 3 und 4 gesperrt. Nach Freiwerden der Stellen sind hier zukünftig Urnengräber geplant. In Reihe 1 und 2 sind bereits Reihengräber. Diese werden derart fortgeführt. In den Reihen 5 und 6 sind Familiengräber, die ebenfalls weiterhin Bestand haben werden. Abteilung 6 Reihe 1 und 2 werden weiterhin für Familiengräber vorgehalten. Die noch nicht angelegten Reihen 3 und 4 werden für Sarggräber gesperrt mit der Maßgabe, dass keine Grabneuverkäufe erfolgen. An dieser Stelle sind zukünftig Urnengräber geplant. Baumbestattungsmöglichkeiten wird es auf dem Ebnater Friedhof nicht geben. Der Ortschaftsrat Ebnat stimmte der Neukonzeption und Überplanung des Friedhofes Ebnat zu und erließ die hierfür notwendigen Belegungssperren. Die Grabfelder werden zukünftig gemäß dieser Neukonzeption nach Bedarf angelegt. Das Gremium stimmte außerdem der Einführung von Urnengemeinschaftsgräbern mit Einzelgrabstein in Abteilung 5 zu und beauftragte das Grünflächen- und Umweltamt mit der Durchführung der notwendigen Arbeiten zur Anlegung des ersten Urnengemeinschaftsfelds mit Einzelgrabstein. Der Ortschaftsrat Ebnat wird im Juli 2013 beraten und beschließen, ob die Neukonzeption des Friedhofs Ebnat um die Thematik Kolumbarium ergänzt werden soll. $(text:b: 4. Bekanntgaben und Anfragen)$ An der Hülme in der Bürgerstraße sind dringend Unterhaltungsmaßnahmen erforderlich. Die Zulässigkeit nicht raumbedeutsamer Windkraftanlagen mit einer Größe unter 50 Metern wird im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens geprüft. Die städtischen Bauplätze des Baugebiets nördlich der Graf-Hartmann-Straße werden noch im April ausgeschrieben.
© Stadt Aalen, 16.04.2013