Namensänderung, öffentlich-rechtliche

Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und – im Grundsatz – abschließend geregelt. Darüber hinausgehende Namensänderungen dürfen deshalb nur genehmigt werden, wenn ein „wichtiger Grund“ dies rechtfertigt.

Unsere Anschrift

Rathaus Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat

Lage im GIS-Geodatenportal anzeigen

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung:

Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr