Ortschaftsratsitzung am 23. September 2015

Bericht von der Sitzung des Ortschaftsrates Aalen-Ebnat am 23. September 2015

1. Aktionsplan Inklusion der Stadt Aalen

Die im Februar 2009 von der Bundesregierung ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) stellt momentan nicht nur Bund und Länder, sondern auch die Kommunen vor die offene Frage der „Umsetzung“. Dies resultiert insbesondere aus der politischen Diskussion von Fachverbänden, Gremien und der Öffentlichkeit. Die Bundesregierung hat im Sommer 2011 auf der Grundlage der UN-BRK einen Nationalen Aktionsplan vorgelegt, der die Gesamtstrategie des Bundes für die kommenden 10 Jahre beinhaltet. Die Länder und die Kommunen sind aufgerufen, eigene Aktionspläne zu entwickeln. Dieser Aufgabe hat sich die Stadt Aalen gestellt und einen eigenen Aktionsplan Inklusion erstellt. In der Entstehung waren neben den Sprechern des Beirates für Menschen mit Behinderung die Schulleitungen, Ortschaftsverwaltungen, der Arbeitskreis Inklusion und unterschiedliche Träger eingebunden.


Dank der Projektförderung des Landes Baden-Württemberg war es der Stadt Aalen möglich, einen eigenen Aktionsplan zu entwickeln. Dieser ist eine Fortschreibung des Handlungskonzepts „Aalen für Alle“, auf Initiative des Beirats von Menschen mit Behinderung (BmB). Bereits am 21.06.2012 hatte sich die Stadt Aalen mit einem Gemeinderatsbeschluss zu den Grundsätzen der UN-Behindertenrechtskonvention bekannt und ist der „Erklärung von Barcelona“ beigetreten. Zielsetzung des Aktionsplans Inklusion ist es, eine gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit und ohne Behinderung zu ermöglichen, so dass alle von Anfang an in allen Lebensbereichen gemeinsam selbstbestimmt leben können. Der Aktionsplan soll als Basis für die künftige Planung von Angeboten und Maßnahmen dienen. Er dient als Grundlage, bestehende Strukturen bedarfsorientiert weiterzuentwickeln.

Folgende Themen wurden in Anlehnung an die Aktivitäten zum Landesaktionsplan berücksichtigt:    

Frühe Hilfen
Als Frühe Hilfen wird ein örtliches Unterstützungssytem für Eltern und Kinder bezeichnet, welches mit der Schwangerschaft beginnt und die ersten (drei) Lebensjahre abdeckt. Die Struktur der Frühen Hilfen soll gemeinsam mit dem Landkreis auf einen weiteren Ausbau in Richtung Sozialraum geprüft werden.

Bildung und Erziehung
Kindertageseinrichtungen sind Erstanlaufstellen aller Eltern. Damit ist hier eine erste Grundlage zu einer inklusiven Gesellschaft ein wesentlicher Ausgangspunkt. Damit die einschlägigen Regelsysteme (Kindertageseinrichtungen) zu Angeboten für alle Kinder mit und ohne Behinderung werden, bedarf es einer sorgsamen Betrachtung der verfügbaren Ressourcen, um einen qualitativen Ausbau sicherzustellen. Inklusive Bildungsangebote an den Schulen erfordern, dass die Förderung und Bildung der Kinder an einem Lernort erfolgt. Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 15.07.2015 die Änderung des Schulgesetzes zur Inklusion verabschiedet.

Arbeit und Wohnen
Jeder Mensch soll die Möglichkeit erhalten, verwertbare Arbeit zu leisten. Dabei sollen auch für besonders schwache sozialraumintegrierte Angebote aufgebaut werden (z.B. auch niederschwellige Angebote in Begegnungsstätten). Wohnen ist nicht nur ein wichtiger Faktor für Menschen mit Behinderung, sondern bildet auch einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Wertschöpfung in den Städten. Die vor Ort versorgten Menschen zählen als Einwohner, bringen Kaufkraft, Arbeitsplätze und neue Angebote in den Sozialraum mit. Eine wohnortnahe Versorgung leistet damit nicht nur einen Beitrag zur Inklusion, sondern ist für die Stadt Aalen ein wichtiger Standortfaktor.

Barrierefreiheit
Die Agendagruppe Aalen Barrierefrei hat bereits einen Stadtführer für Menschen mit Behinderung entwickelt. Die Barrierefreiheit steht im Sozialraum jedoch immer auf dem Prüfstand, so dass dieser wichtige Faktor permanent betrachtet werden muss und die Inklusion in allen Planungsprozessen eine entscheidende Rolle einnimmt.

Stadtentwicklungsprozess und Partizipation
Ein inklusives Gemeinwesen ist planungstechnisch nicht vom Schreibtisch aus gestaltbar, sondern ein zivilgesellschaftliches Projekt mit offenem Ausgang. Inklusion und Teilhabe verlangen die konsequente Öffnung zum Gemeinwesen und die Nutzbarmachung der kommunalen Infrastruktur. Dies gelingt nur, wenn Inklusion fester Bestandteil der Stadtentwicklung und aller Partizipationsprozesse ist.

Mobilität
Mobilität ist eine grundlegende Voraussetzung für Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Personennahverkehr sind Nahverkehrspläne. In den Nahverkehrsplänen sind Vorgaben zur Barrierefreiheit von Bussen und Straßenbahnen aufzunehmen. Artikel 20 der UN-Behindertenrechtskonvention gibt vor, dass man sich in seiner Umgebung frei bewegen kann. Dazu gehören auch eine barrierefreie Umwelt und das Recht auf Mobilitätshilfen wie z.B. einen Rollstuhl.

Kultur, Freizeit, Sport
In Aalen sollen grundsätzlich alle Menschen mit und ohne Behinderungen selbstbestimmt und gleichberechtigt alle Kultur-, Sport- Freizeit- und Tourismusangebote nutzen.

Sozialraum und Teilorte
Der Sozialraum steht durch die Struktur der Stadt Aalen in allen Bereichen im Fokus. Aus diesem Grund soll in den kommenden Jahren ein umfassendes Quartiersmanagement eingeführt werden. Der Auftakt war bereits 2014 mit dem Quartier Pelzwasen.

Inklusive Stadtverwaltung
Inklusion muss auch in einer Stadtverwaltung gelebt werden. Sie geht weit über die Anstellung von Menschen mit Behinderungen und das Erfüllen einer Anstellungsquote hinaus. Gefordert ist auch hier ein inklusives Denken und Handeln, in dem die Ressourcen von verschiedenen Ämtern und das unterschiedliche Denken verschiedener Menschen zu einer ständigen Verbesserung der Lebenssituation der Aalener Bürger gemeinsam genutzt werden.

Aus der Mitte des Ortschaftsrates wurde darauf hingewiesen, dass in Ebnat bereits vor einem Inklusionsplan viele Maßnahmen dieses Themenbereichs umgesetzt worden sind. Wichtig ist, bei Etatberatungen und künftigen Bauvorhaben den Aktionsplan Inklusion einzubeziehen und Geld für entsprechende Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

2. Quartierscluster Ebnat

Quartiersmanagement soll die Lebensqualität im Stadtteil verbessern und nachhaltige Entwicklungsprozesse anstoßen. Quartiersmanagement zeichnet sich durch die Zusammenführung der Akteure aus den verschiedenen Bereichen der Verwaltung, der lokalen Politik, der privaten Wirtschaft, der lokalen Vereine und der Anwohnerschaft aus. Die Zielsetzung ist eine Integration der unterschiedlichen Aspekte von Wirtschaftsförderung, sozialer Befähigung und baulicher Stadtteilentwicklung. Quartiersmanagement soll weiterhin dazu führen, dass die Bewohnerschaft im Stadtteil an den Verbesserungsprozessen aktiv teilnimmt.

Die Stadt Aalen als Flächenstadt stellt sich in ihren Segmenten als höchst unterschiedlich in ihrer Bevölkerungsstruktur, in ihrer Topografie wie auch in der bereits bestehenden - oder eben noch fehlenden – Vernetzung der Akteure vor Ort dar. Entsprechend unterschiedlich können für die einzelnen Gebiete Bürgerbeteiligungsverfahren aussehen.

Unter Berücksichtigung der räumlichen Abgrenzungen in der Kindergartenbedarfs- und Schulentwicklungsplanung, in den stadtplanerischen Teilgebieten sowie in den für die Bevölkerungsprognose abgegrenzten Segmenten wurden 17 Quartiere benannt, in welchen sozial- und stadtplanerische Vorhaben kleinräumig und unter möglichst hoher Beteiligung der Bevölkerung umgesetzt werden können.

Um eine gleichartige Datenausgangslage zu ermöglichen, wurden für alle Quartiere Quartierscluster erstellt, die einen kurzen Überblick über die einzelnen Quartiere ermöglichen. Diese befassen sich nach einem Kurzportrait des jeweiligen Quartiers mit der Demografischen Entwicklung, der im Quartier vorhandenen Infrastruktur, den vorhandenen Vereinen und den bereits jetzt geplanten Bauvorhaben.

Diese Daten können Grundlage für einen einzuleitenden Bürgerbeteiligungsprozess sein.

In Ebnat nimmt die Bevölkerung stetig zu, der Anteil junger Menschen ist groß, der Anteil von Einwohnern mit Migrationshintergrund liegt unter dem Durchschnitt des gesamten Stadtgebiets, nur die Geburtenzahlen könnten besser sein. Im Ortschaftsrat wurde auf die Notwendigkeit neuer und größerer Baugebiete hingewiesen, die Ansiedlung junger Familien hat sich schon immer positiv auf die Geburtenrate des Stadtbezirks ausgewirkt. Bei Umsetzung aller städtebaulichen Maßnahmen und Inanspruchnahme des kompletten neu entstehenden Wohnraums kann Ebnat bis zum Jahr 2025 um 5% wachsen (derzeit hat Ebnat 3.357 Einwohner). Auf Wunsch des Ortschaftsrates kann ein Bürgerbeteiligungsprozess durchgeführt werden. Im Ortschaftsrat wurde darauf hingewiesen, dass sowohl die Kommunikation untereinander in Ebnat, als auch die Vernetzung z.B. in Vereinen sehr gut ist und die Bürger bei Bedarf um ihre Anlaufstellen wissen.

3. Feuerwehrbedarfsplanung

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert von der Gemeinde eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten, örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.

Im Januar 1996 veröffentlichte die Wirtschaftsberatung AG (WIBERA) ein Gutachten über die Freiwillige Feuerwehr Aalen. Bis auf die Zusammenlegung der Abteilungen Dewangen und Fachsenfeld stellt diese Bedarfsplanung heute weitestgehend den Ist-Zustand der Feuerwehr Aalen dar.

Im Juni 2010 wurde vom Gemeinderat eine Fortschreibung gebilligt, bei der in einer kurzen Darstellung das Feuerwehrwesen in Aalen beschrieben wird. Unter anderem wird in dieser Fortschreibung die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen bis in das Jahr 2020 beschrieben.

Im Dezember 2013 beauftragte die Stadtverwaltung Aalen die Firma Luelf und Rinke Sicherheitsberatungs GmbH in Kaarst zur Erstellung eines Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Aalen und zur Organisationsuntersuchung der hauptamtlichen Abteilung. Zunächst fand eine über mehrere Termine verteilte Ist-Aufnahme des Gefahrenpotentials der Stadt Aalen und des Feuerwehrwesens statt. Umfangreiche städtische Daten wurden gesammelt und der Firma Luelf und Rinke zur Analyse übergeben.

Zur Einsatzauswertung wurde das Jahr 2013 herangezogen. Die Standorte und Fahrzeuge der Feuerwehrabteilungen wurden unter Beisein der Abteilungskommandanten besichtigt. Zeitgleich zur Ist-Aufnahme wurden durch eine Informationswissenschaftlerin Interviews mit Feuerwehrangehörigen  aus allen Abteilungen und Funktionen geführt. Diese Ergebnisse wurden in einer Präsentation dargestellt und fließen u.a. in den Feuerwehrbedarfsplan mit ein. Eine Projektgruppe bestehend aus Dezernenten, Mitarbeitern der Stadtverwaltung und dem Kommando der Feuerwehr Aalen behandelte an sechs Terminen folgende Themen:

•    Bewertung der Risikostruktur im Stadtgebiet
•    Analyse zur Bewertung der Struktur und Leistungsfähigkeit
•    Soll-Konzeption: Fortschreibung der Feuerwehrbedarfsplanung
•    Soll-Konzeption: Aufbau- und Ablauforganisation sowie Personalwirtschaft

Der Ortschaftsrat empfahl dem Gemeinderat, die Organisationsuntersuchung der Firma Luelf und Rinke über die Freiwillige Feuerwehr Aalen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, einen Maßnahmenkatalog auf Grundlage des Gutachtens zu erstellen.

Die Feuerwehrabteilung Ebnat-Waldhausen ist personell gut aufgestellt, die Wehr zählt 46 ehrenamtliche Feuerwehrmitglieder, außerdem 20 Mitglieder in der Jugendfeuerwehr. Der Ausbildungsgrad ist überdurchschnittlich. Gerade bei dem jüngsten Großbrand in Ebnat hat die Feuerwehrabteilung ihre Schlagkraft unter Beweis gestellt. Angesprochen wurde die Freistellung von Feuerwehrleuten vom Arbeitsplatz bei Tageseinsätzen. Tagsüber werden, um auf ausreichend Einsatzkräfte zurückgreifen zu können, verschiedene Abteilungen zusammengezogen. Hier gibt es neben den Initiativen der Abteilungskommandanten das Förderschild „Partner der Wehr“, das als Dank an die Betriebe gedacht ist, die Feuerwehrleuten den Einsatz während der Arbeitszeit ermöglichen. Diese Freistellung ist zwar nach dem Feuerwehrgesetz eine Pflicht der Arbeitsgeber, die Umsetzung aber nicht immer einfach. 

4. B 29a - Vergabe von Planungsleistungen

Der Bau einer großräumigen Ortsumfahrung von Aalen-Unterkochen ist durch die Zerschneidung von FFH-Gebiet und Wald, die mit einem erheblichen Eingriff einhergehen, nicht mehr realisierbar. Der Gemeinderat hat in der Sitzung im November 2008 für die Straße auf Markung Unterkochen beschlossen, dass die Bestandstrasse der L 1084 als Albaufstieg bestehen bleibt und bedarfsgerecht verbessert werden soll. Ebenso wurde beschlossen, eine städtebaulich vertretbare Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortsdurchfahrt Unterkochen im Zuge der L 1084 zu untersuchen.

Hierfür wurde ein Workshop durchgeführt. Der „Workshop Ebnater Steige“ wurde in Form einer Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Er hatte zum Ziel, eine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in der Ortslage Unterkochen zu erarbeiten, die den städtebaulichen und landschaftsplanerischen Belangen gerecht werden soll. Gleichzeitig soll die Wohnqualität in den angrenzenden Bereichen aufgewertet werden. Eine Bewertungskommission hat einstimmig das Ingenieurbüro Dr. Brenner, Prof. Dr.-Ing. Baldauf und Logo Verde als Sieger der Mehrfachbeauftragung Albaufstieg Unterkochen – Ebnat in der Ortslage Unterkochen gewählt.

Mit der Führung der neuen Straße am tiefsten Punkt des Geländes unmittelbar nördlich der alten Ebnater Steige wird der heute natürliche Lebensraum und seine Typologie im Zusammenhang weitgehend erhalten. Die topografischen Verhältnisse sind gut berücksichtigt, was zu geringeren Erdbewegungen und damit zu einer besonders wirtschaftlichen Lösung führt. Der Entwurf nimmt die offene Straßenkonzeption auch für den Schwerlastverkehr auf und erlaubt einen umfassenden Rückbau der „alten Ebnater Steige“ zu einer quartierbezogenen Wohnsammelstraße. Eine gute Höhengliederung und Ausgestaltung der Zwischenzone ergibt für das Wohngebiet Knaupes einen optimalen Lärmschutz und für beide Straßen funktionstypische Querschnitte mit hoher Qualität. Der Kreisverkehrsplatz stellt eine zentrale Verknüpfung her und ist auch für Großraum- und Schwertransporte funktional.

Aus städtebaulicher Sicht bietet der Kreisverkehr einen anspruchsvoll gestalteten Platz mit hoher Identität. Zugleich wird das Wohngebiet über die Alte Ebnater Straße angebunden und dadurch die Königsberger Straße vom Kfz-Verkehr befreit. Hierdurch ergibt sich für den Fußgänger und Radfahrer eine optimale Vernetzung zwischen Wohnschwerpunkt und Ortskernlage. Die vorgeschlagene neue Verbindung für Fußgänger und Radfahrer über eine leicht geschwungene Pylonbrücke setzt einen neuen Akzent an der Stadteinfahrt.

In zahlreichen Gesprächen auf politischer sowie auf Arbeitsebene zeigte sich, dass ein Ausbau der Landesstraße weder finanzierbar noch realisierbar ist. Aus diesem Grund wurde beschlossen, die L 1084 zur B 29a aufzustufen. Hierbei besteht die realistische Möglichkeit, die Maßnahme in eine Rahmenfinanzierung des Bundes zu bekommen. Um die Planungen seitens des Bundes zu beschleunigen, wird die Stadt die Leistungsphase 2 beauftragen. Die weitere Beauftragung (Leistungsphase 3, ff) erfolgt dann seitens des Baulastträgers im Rahmen der B 29a.
Das Büro Dr. Brenner Ingenieurgesellschaft, Aalen-Unterkochen, hat dem Tiefbauamt sein Honorarangebot vom 11.03.2015 für die Objektplanung des Albaufstieges Unterkochen – Ebnat zur Weiterführung der Planungen für die Ortslage Aalen-Unterkochen unterbreitet. Dieses Angebot beinhaltet nur die Vorplanung Leistungsphase 2 der HOAI. Das Honorar beträgt 80.809 E (brutto). Die Stadt Aalen übernimmt die kompletten Kosten der Leistungsphase 2 und möchte somit eine Forcierung dieser Maßnahme betreiben. Die Grundlage der Honorarabrechnung ist die Kostenschätzung.

Für den Ortschaftsrat ist es wichtig, dass die Nordumfahrung Ebnat verwirklicht wird, und zwar möglichst bald. Gefordert wird eine abschnittsweise Realisierung der B 29a. Für die Nordumfahrung liegt seit Mai ein Grünordnungsplan vor, allerdings noch kein Baurecht, hier ist die Stadt in der Pflicht. Die Baukosten für die 2,2 km lange Nordumfahrung liegen bei ca. 4,4 Millionen €. Wichtig für deren Realisierung ist die Positionierung der B 29a inclusive der Nordumfahrung Ebnat im vordringlichen Bedarf des neuen Bundesverkehrswegeplans, über den der Bundestag im Februar 2016 entscheidet.  

5. Bekanntgaben und Anfragen

Heftig kritisiert wurde die Rücknahme des Auftrags für die Herstellung einer neuen Beregnungsanlage für das Sportgelände, der nach sieben Jahren Beantragungszeit und den erforderlichen Beschlüssen in den städtischen Gremien bereits erteilt war. Die Mitglieder des Sportvereins, die beim Einbau mithelfen wollten und sich dafür extra Urlaub genommen hatten, wurden darüber nicht informiert und erfuhren erst vor Ort auf Nachfrage davon. Als Folge muss der Sportverein die Beregnung mit Schläuchen durchführen, die über den Platz gezogen werden, was gerade in diesem heißen Sommer kaum zumutbar war. Der Oberbürgermeister, der den Auftrag zurückgenommen hatte, verwies auf das Vorhaben, das Sportgelände umzusiedeln und weiterzuentwickeln, z.B. durch den Bau eines Kunstrasenplatzes. Auf dem bisherigen Sportgelände könnte dann eine Bebauung stattfinden. Aus diesem Grund wurde die Investition in eine neue Beregnungsanlage nicht umgesetzt. In 3 Jahren könnte die Umsiedlung des Sportvereins gelingen, aber zwischenzeitlich sind Lösungsmöglichkeiten für eine Bewässerung des Sportgeländes notwendig.

Im Rahmen der Ortschaftsratssitzung wurde deutlich erklärt, dass momentan keine Flüchtlinge in der Alten Turnhalle Ebnat untergebracht werden, auch nicht in anderen öffentlichen Gebäuden. Die Stadt appelliert aber an Privatpersonen, leer stehenden Wohnraum für die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung zu stellen.

Bei der nächsten Ortschaftsratssitzung ist eine Information über den Winterräumdienst in Ebnat gewünscht.

Das Geschwindigkeitsverhalten in der Ebnater Hauptstraße soll kontrolliert werden, da dort, auch im Bereich der Baustelle, oft viel zu schnell gefahren werde.

Eine Schwelle zur Geschwindigkeitsreduzierung, die im Schäfweg eingebaut werden soll, ist zwar bereits beauftragt, aber noch nicht umgesetzt.

© Stadt Aalen, 02.01.2015