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Landeserziehungsgeld (Antragstellung)



Für Sie da:

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Stadt Aalen
Geschäftsstelle Ebnat
Graf-Hartmann-Straße 19
73432 Aalen-Ebnat
E-Mail: rathaus.ebnat@aalen.de

Öffnungszeiten
Montag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Dienstag, 8.30 bis 11.45 Uhr
Mittwoch, 8.30 bis 11.45 Uhr
Donnerstag, 15 bis 18 Uhr
Freitag, 8.30 bis 12 Uhr

sowie nach Vereinbarung.
Im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist außerhalb dieser Sprechzeiten die Geschäftsstelle Ebnat nicht besetzt. Das Telefon wird in diesem Fall zur Telefonzentrale nach Aalen umgestellt.

auch zuständig für diese Dienstleistung:
Bezirksamt Unterkochen
Bezirksamt Wasseralfingen
Eltern- und Erziehungsgeldstelle
Geschäftsstelle Dewangen
Geschäftsstelle Fachsenfeld
Geschäftsstelle Waldhausen
Ortschaftsverwaltung Hofen
Für die Kernstadt ist die Erziehungsgeldstelle für Sie da. Wenn Sie in einem Stadtbezirk wohnen, ist das dortige Bezirksamt / die Geschäftsstelle zuständig (siehe blauer Kasten).

Anträge auf Bundes- und Landeserziehungsgeld (Geburten bis 31. Dezember 2006) sowie Elterngeld (Geburten ab 1. Januar 2007) können bei den genannten Stellen abgegeben werden. Diese werden dann an die L-Bank weitergeleitet.

Weitere Informationen zum Erziehungs- und Elterngeld erhalten Sie auf der Internetseite der L-Bank. Hier steht eine Telefon-Hotline unter der Rufnummer 0800 664 54 71 zur Verfügung. Der Antrag kann von den Antragstellern auch direkt an die L-Bank gesendet werden.

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Externe Links:
Elterngeld L-Bank